





|
|
GegenStandpunkt: Kein Kommentar! vom 04.07.07, 18 Uhr
|
Zurück zur Übersicht :: Druckversion
Nachlese zum G-8-Protest: Ein Lehrstueck in Sachen Demonstrationsrecht
Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora
München vom 02. Juli 2007
GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für
Stuttgart vom 04. Juli 2007
Ein Lehrstück
in Sachen Demonstrationsrecht
Da trafen sich die
mächtigsten Staatsführer der Welt im Hochsicherheitstrakt von Heiligendamm, um
ihre Verantwortung für die Welt zu demonstrieren, und einige Tausend Menschen
nahmen sich glatt heraus, Protestdemonstrationen dagegen anzumelden. Daraus
machte die deutsche Politik ihrerseits eine durchschlagende Demonstration in
Sachen reibungsloser Ablauf ihrer Veranstaltung samt dazugehöriger Erledigung
des Protestes.
Schon im Vorfeld des
Gipfels wurde die Stimmung kräftig angeheizt: Mit dem Terrorismusverdacht
stellte man die Demo-Organisatoren unter den denkbar höchsten Straftatverdacht.
Immer wieder wurde vor Chaoten gewarnt, Wohnungen wurden durchsucht, Post
ausgespäht, scharfe Grenzkontrollen durchgeführt und international koordiniert.
Sogar dem Münchner Polizeipsychologen Georg Sieber fiel auf, wie martialisch
sich die Staatsgewalt des Protestes annahm:
„Eine Eskalation bestand
ja bereits, lange bevor das richtig anfing dort in Rostock. Was jeder sehen
konnte, dass Polizeibeamte doch in sehr ungewöhnlicher Ausrüstung antraten, die
konnte man glatt mit Marines im Irak verwechseln auf den ersten Blick“. (Sieber
in dradio.de)
Im Demonstrationsrecht
ist alles einschlägig geregelt: Auch wenn Bürger sich gar nicht mit Waffen,
sondern mit Transparenten versammeln wollen, stellt die Demokratie das
grundsätzlich unter den Verdacht, sie könnten ihre Einsprüche gegen die Politik
womöglich praktisch umsetzen wollen und den Übergang vom Spazierentragen ihrer
Meinung zum Aufruhr im Sinn haben. Ihren Bürgern gesteht sie das
gemeinschaftliche Vorzeigen einer Meinung nur unter dem Vorbehalt zu, dass die
Meinung garantiert unmaßgeblich und vor allem ohne alle praktische Konsequenz
bleibt. Alles andere wäre „Missbrauch des Demonstrationsrechts“ und dagegen
stellt sich der demokratische Staat mit seiner Gewalt. Politiker lassen sich in
ihren Vorhaben durch die freie Meinungsäußerung aus Bürgerkreisen nicht
beirren. Sie exekutieren die Staatsnotwendigkeiten und sind darin nur
der Staatsräson verpflichtet, dazu sind sie ermächtigt worden. Sich beim
Regieren vom Protest der Regierten beeinflussen zu lassen, wäre ein glatter
Verstoß gegen das demokratische Prinzip, die Politik nicht Einzelinteressen
unterzuordnen. So etwas lassen sich demokratische Machthaber nicht zuschulden
kommen. Wo auch nur der Anschein wirklicher Behinderung staatlicher
Unternehmungen aufkommt, gilt dies folgerichtig als „Nötigung“ von Verfassungs-
und anderen Organen – mit entsprechenden rechtsstaatlich abgesicherten Folgen.
Dem „Druck der Straße“ gibt ein verantwortungsvoller Politiker nicht nach,
sondern Zunder.
So ist das in einer
lebendigen Demokratie: Beim Entscheiden hat der Bürger nichts zu bestellen. Wo
er gefragt ist, darf er den vorgeschlagenen Politfiguren sein Wahlkreuz
schenken, und wenn er sich ungefragt zu Wort melden will, muss er durch
massenhaftes Herumlatschen um öffentliche Aufmerksamkeit für seine werte
Meinung nachsuchen. Wenn Demonstranten ihrer Unzufriedenheit durch spektakuläre
Aktionen, symbolischen Widerstand oder Auseinandersetzungen mit der Polizei Nachdruck
verleihen wollen, dann lassen sich regierende Kreise davon schon gleich nicht
beeindrucken, vielmehr sind die Träger der Staatsgewalt sofort mit dem
Aufschrei „Gewalt!“ bei der Hand, womit der Inhalt des Protests
jeglicher Befassung für unwürdig erklärt wird. Ein öffentlicher Auftritt kritischer
Menschen geht nur dann in Ordnung, wenn es sich um einen Appell an die Herrschenden,
um Hinweise auf Versäumnisse im Sinne ihrer Ziele oder um Warnungen vor – doch
wohl unbeabsichtigten – Risiken und Nebenwirkungen ihrer Politik handelt,
andernfalls gehört er sich einfach nicht.
Wenn die Kanzlerin sagt:
„Wir nehmen den Protest sehr ernst“, dann meint sie damit nicht das draußen
stattfindende Niedermachen von Demonstranten, dann definiert sie vielmehr das,
was Politiker für anständiges Protestieren halten wollen. Sie lobt die
Demonstranten, die die Politik der G‑8-Staaten als Bemühung um die Lösung
der Weltprobleme betrachten, von den Mächtigen entschlossenes Handeln fordern
und an sie appellieren, sie sollen ihre Beschlüsse doch bitte konsequenter
durchsetzen – die liegen nach Ansicht der Mächtigen richtig und werden in
Gestalt bekannter Schlagersänger auch vorgelassen. „Wir alle“ – zumindest „wir
Deutsche“, hinsichtlich der Amerikaner sind Zweifel erlaubt und erwünscht –
bemühen uns um die Rettung der Welt; so sollen gerade auch diejenigen, die die
verheerenden Folgen der Weltpolitik der Gipfelteilnehmer kritisieren, die Lage
begreifen. Dafür kriegt ein Teil des Protests, der dann „der ernst zu
nehmende“ genannt wird, Anerkennung. So machen Politiker klar, welchen Anspruch
sie an die Demonstranten stellen, mit welcher Sorte Kritik man heutzutage
allenfalls noch auf die Straße zu gehen hat. Wer mit dem Ruch der Gegnerschaft
zur Politik der Staatslenker dieser inzwischen weltweit mit Demokratie und
Marktwirtschaft gesegneten Welt demonstriert, begeht eine zu bekämpfende
Ungehörigkeit.
Diesen ihren Kampf hat
die Staatsgewalt zu einem Lehrstück für die Demonstranten ausgestaltet. Mit
demonstrierter Bravheit haben diese zu beweisen, ob ihr Anliegen etwas taugt
oder nicht. Wenn Polizeipsychologe Sieber sich zur Polizeitaktik äußert, will
er zwar nicht sagen, dass durch sie Krawalle provoziert wurden, aber:
„Man müsste sagen: vorbereitet. Im
Einsatzbefehl hieß das wahrscheinlich: Kräfte zeigen. Die Demonstranten wurden
von dem gedrängten Polizeiaufgebot in Kampfmontur nicht nur psychisch eingeengt.
Würde man etwa eine Fronleichnamsprozession in der gleichen Weise begleiten,
käme es ganz sicher zu den gleichen Widerständen, Spannungen und Reibungen.“ (Sieber in: „junge Welt“
vom 6.6.07)
Diese „Taktik“ wirkt
einerseits einschüchternd, andererseits beleidigt sie das Rechtsbewusstsein
manch eines Teilnehmers und sorgt für Empörung. Richtig herausgefordert sehen
sich jetzt diejenigen, die ihrerseits die Gelegenheit benützen wollen, es der
Polizei einmal zu zeigen. Also geht die Veranstaltung nicht ohne Blessuren ab.
In diesem Sinne gehen die Klarstellungen in Sachen, wer demonstriert hier was
und wem, ihren Gang:
Erstens ist die
öffentliche Besprechung des Protests jetzt da, wo sie für die Hüter der
Staatsräson hingehört: Es findet eine lebhafte Debatte statt unter der Vorgabe:
„So etwas darf nicht passieren!“ Deren Leistung besteht darin, sich
ausschließlich mit Art und Ausmaß der Gewalt zu beschäftigen, um auf die Frage
zuzusteuern: „Wie ist noch gewaltfreies Demonstrieren möglich?“ Die Antwort
darauf ist deutlich und lautet: „Indem den Demonstranten in ihrem eigenen
Interesse heimgeleuchtet wird!“, gepaart mit dem Hinweis, dass dies rechtlich
geboten sei. „Gewalttätigkeiten“ müssen mit aller Gewalt unterbunden werden,
sodass sie erst gar nicht zustande kommen.
Zweitens bekommt damit
der friedliche Protestler die Aufgabe zu beweisen, dass er wirklich friedlich
ist. Nicht nur der Inhalt seines Einspruchs gegen die Politik muss sein
grundsätzliches Ja zu den Absichten der Staatsgewalt zeigen; es genügt auch
nicht, dass er selbst für dieses Anliegen friedlich demonstriert.
Entscheidend ist, wie er sich zu den „Verbrechern“ stellt, die immer dabei
sind. „Wenn Gewaltbereite sich hinter Friedlichen verstecken können“,
wie Bayerns Innenminister Beckstein bei Sabine Christiansen vermerkt, dann hat
ein Demonstrant, der Wert auf das Attribut „friedlich“ legt, „die
Bringschuld, für einen friedlichen Ablauf zu sorgen“. Auf den Einwurf, „die
große Mehrheit hat doch friedlich demonstriert“, fällt diesem
professionellen Schützer des Demonstrationsrechts – vor lauter Aufgeregtheit
leicht stammelnd – ein:
„Wenn die große Mehrheit
in keiner Weise eine Anzeige macht, wenn über 400 Leute verletzt werden, und es
gibt keine einzige Anzeige mit dem Inhalt: ‚Ich habe gesehen oder bin bereit,
Zeuge zu machen gegen jemanden, der aus meiner Nachbarschaft unbedingt Steine
geworfen hat‘, mit dem er vielleicht im Camp nachts übernachtet hat, …“
… dann
ist in Becksteins Augen der gesamte Protest nicht zulässig.
Das also verlangt man
heute von Leuten, denen die Demonstrationsfreiheit zugestanden wird: Als
willige Denunzianten haben sie vor Ort zu zeigen, dass sie selbst beim
Protestieren und ganz praktisch nur das Anliegen der Staatsgewalt im
Sinn haben. Dafür wird den Demonstranten mit weit reichenden Übergängen staatlicherseits
die Gewaltfrage gestellt und sofort beantwortet: Die Staatsgewalt kriminalisiert
die einen und nötigt die anderen dazu, den Generalverdacht zu entkräften, dass
sie mit ihrem Protest die Alleinzuständigkeit der Politik in Frage stellen
wollen. Lippenbekenntnisse genügen dafür nicht. Will man als friedlicher
Demonstrant gelten, dann muss man gegen jeden in den eigenen Reihen, der Anlass
für den Gewaltverdacht gibt, selbst vorgehen und ihn denunzieren. Selbst beim
Protest gegen die Obrigkeit soll vor allem eines demonstriert werden: der
unbedingte Respekt vor ihr!
Zurück zur Übersicht :: Druckversion
|