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GegenStandpunkt: Kein Kommentar! vom 10.10.07, 18 Uhr
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Standortsicherungsvertraege - eine neue Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft
Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora
München vom 16. Juli 2007
GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für
Stuttgart vom 10. Okt. 2007
Standortsicherungsverträge
– Eine neue Errungenschaft unserer sozialen Marktwirtschaft:
Beschäftigung
hat ihren Preis:
Das Kapital erpresst ihn – mit drohendem Arbeitsplatzverlust –
und die Gewerkschaft zahlt ihn – mit Lohnverlust ihrer Mitglieder!
Es vergeht keine Woche, in
der nicht das Management eines Großunternehmens mit der Ankündigung an die Öffentlichkeit
tritt, dass im Zuge der Sanierung oder Umstrukturierung des Unternehmens massive
Lohnsenkungen bei gleichzeitig drastisch ausgeweiteter Arbeitszeit fällig sind.
Die Unternehmen pflegen
ihre so gearteten Vorstöße schlicht und ergreifend damit zu begründen, dass zur
Erlangung eines befriedigenden Betriebsergebnisses die Personalkosten drastisch
sinken müssen.
Ferner pflegt das
Management in solchen Fällen Belegschaft und Öffentlichkeit damit zu konfrontieren,
dass das von ihm vertretene Unternehmen Alternativen zur Erreichung seiner
Ziele hat. Im Ausland oder auch mal in einem neuen Bundesland.
Die wirkliche oder – wer
kann das schon unterscheiden – berechnend ins Spiel gebrachte Alternative kann
eine Standortverlegung, eine Standortschließung, der Verkauf eines Betriebs
bzw. von Teilen desselben an einen Konkurrenten oder die Auslagerung von
Abteilungen sein; ein wichtiges Argument, das in dem Zusammenhang in Anschlag
gebracht wird, ist der internationale Vergleich der Arbeitslöhne, den die Unternehmen
ja nicht nur theoretisch anstellen, sondern praktizieren. Verbunden ist die
jeweilige Alternative, wie auch immer die im Einzelnen ausschauen mag,
jedenfalls mit Entlassungen in ganz großem Stil: Tausende, wenn nicht
Zehntausende von Arbeitsplätzen sind üblicherweise gefährdet.
Das alles wird schließlich
in die Form eines Angebots gebracht: Der eigenen Belegschaft, der man – nach
dem Motto: Wir können auch anders! – die denkbar beschissenste Perspektive vor
Augen gestellt hat, eröffnet man das Angebot einer wie auch immer bedingten und
zeitlich beschränkten Beschäftigungsgarantie, wenn sie im Gegenzug dazu bereit
ist, die für fällig erachteten Lohnkürzungen und Arbeitszeitentgrenzungen zu
akzeptieren. Unter dieser Bedingung wird dann abgeschlossen und stolz
vermeldet:
„Standortsicherung bis 2012“ bei
DaimlerChrysler (SZ; 23.7.04); „Arbeitsplatzgarantie bis 2011“ bei
VW (SZ; 13.11.04); „Deutsche Bahn verzichtet auf betriebsbedingte
Kündigungen bis 2010“ (SZ; 2.3.05); „Arbeitsplatzsicherung durch
Lohnverzicht“ bei Heideldruck (SZ; 26.4.05); „Beschäftigungspakt
bei MTU bis 2011“ (SZ; 25.6.05); „Linde verzichtet auf Verlagerung nach
Osteuropa“ (SZ; 30.7.05); „SBS sichert Arbeitsplätze nachhaltig“
(SBS-Nachrichten der IG Metall, 09/2006); „Keine Werksschließungen“ bei
Fujitsu Siemens (SZ; 15.11.06); Notendruckerei Gieseke & Devrient will
„Arbeitsplätze erhalten und ausbauen“ (SZ; 6.2.07); Telekom
„bietet Beschäftigungsgarantie“ (WiWo, 23.2.07); bei MAN-Roland gibt
es „Mehrarbeit statt Job-Verlagerung“ und damit eine „Standortgarantie“
(SZ; 21.3.07)
So kommt eine neue
Errungenschaft in unsere soziale Marktwirtschaft und zu öffentlichem Ansehen:
Standortsicherungsverträge.
Was sind das für Deals? Der
Form nach ist ein Standortsicherungsvertrag ein Vertrag: Gemäß dem altrömischen
Rechtsgrundsatz „Do ut des“ (= Ich gebe, damit du gibst) einigen
sich die Kontrahenten auf Leistung und Gegenleistung. Aber was für vertraglich
wechselseitig zugesicherte Leistungen stehen da eigentlich gegeneinander? Die Arbeitgeberseite
verspricht der Belegschaft, sie weiterzubeschäftigen. Sie garantiert das für
einen bestimmten Zeitraum, oft auch nur für einen Teil ihrer Belegschaft;
Entlassungen sind bei diesem Deal ja keineswegs ausgeschlossen; sie sind in der
Regel vielmehr fester Bestandteil eines solchen Gesamtabkommens. Dafür hat die
andere Seite einen Preis zu zahlen, eben Lohnabschläge und Mehrarbeit zu
akzeptieren. Tatsächlich steht in diesen merkwürdigen Verträgen auf beiden
Seiten das Interesse des Arbeitgebers: Leute zu beschäftigen, ist doch sein
Mittel; er lässt sie für sich arbeiten, benutzt ihre Arbeitskraft für seinen
Zweck einer gewinnbringenden Produktion. Man denkt – und so ist es ja
auch! –, die Arbeit ist deren Leistung, für die der Unternehmer ihnen einen
Lohn zu zahlen hat. Und für nichts anderes als dafür – sie nach seinen Maßgaben
benutzen zu können – zahlt er ihnen ja auch tatsächlich ihren Lohn. In einem
Standortsicherungsvertrag steht das alles aber denkbar verrückt auf dem Kopf:
Dass man sie für den Gewinn des Unternehmens arbeiten lässt, kommt als Dienst
des Unternehmens an ihnen daher, für den sie eine Gegenleistung erbringen
müssen. Und die besteht darin, dass sie, was Lohn und Arbeitszeit anbelangt,
Bedingungen akzeptieren, zu denen sie das Unternehmen noch mehr und effektiver
für seinen Zweck einspannen kann. Aus der Perspektive der Beschäftigten ist so
ein Standortsicherungsvertrag eine einzige Perversion: Sie sollen verzichten
auf das, wofür sie sich beschäftigen lassen, damit sie beschäftigt
werden.
Bei all dem haben die
Unternehmer Lage und Standpunkt ihres Gegenübers in jeder Hinsicht
schamlos ausgenutzt. Den Gewerkschaftsvertretern vor Ort, denen die Rettung der
Arbeitsplätze stets oberstes Anliegen war, war die Bereitschaft, dafür sämtliche
von Seiten des Unternehmens geforderten schmerzlichen Einschnitte zu
unterschreiben, leicht abzuhandeln. An ihnen lässt sich das erste Mal
eindrucksvoll studieren, dass eine Arbeiterinteressenvertretung, die sich dem
Kampf um Arbeitsplätze verschreibt, rettungslos verloren ist. Sie kommt in
jeder Hinsicht zu spät. Sie hat nichts mehr zu fordern, will nur mehr eines: zu
welchen Bedingungen auch immer das Dienstverhältnis, in dem ihre Klientel
steht, aufrechterhalten – weil die ohne Arbeitsplatz ja auf jeden Fall noch
schlechter dasteht. Und sie liefert sich mit diesem Standpunkt, mitsamt ihrer
Klientel, der Erpressungsmacht der Unternehmer aus und macht sich am Ende nur
noch zum Instrument der – möglichst moderaten, versteht sich – Durchsetzung all
dessen, was die Unternehmensführung für fällig erachtet und auf die Tagesordnung
setzt. Eine Zeit lang sind solche Betriebsvereinbarungen, mit denen die
Tarifverträge reihenweise unterlaufen wurden, von der zuständigen Gewerkschaftszentrale
offiziell noch als Verstoß gegen einzuhaltende Tarifverträge beklagt worden,
den es zu verhindern gilt oder der wenigstens nicht zur Regel werden darf. Mit
der Duldung solcher Vereinbarungen haben die Gewerkschaften jedoch bereits
eingestanden, dass dieser Standpunkt unhaltbar ist – nicht weil sich die
Einhaltung von Tarifverträgen nicht durchsetzen ließe, sondern weil sie sich
selber dem Kampf um Arbeitsplätze verschrieben haben. Wenn sie mit dem Argument
‚Arbeitsplätze’ antreten, können sie sich dem Argument der Kapitalisten nicht
verschließen, dass ohne ausreichende Konkurrenzerfolge der Betriebe
Arbeitsplätze nicht zu ‚erhalten’ sind, diese Erfolge aber ohne ordentliche
Kostensenkungen bei den Lohnkosten nicht zu erzielen sind. Mit dem Pforzheimer
Abkommen hat die IG Metall 2004 ein in dieser Hinsicht für die deutsche
Arbeitswelt und Tariflandschaft richtungsweisendes Abkommen unterzeichnet. Es
handelt sich dabei um die Absurdität einer tarifvertraglichen Vereinbarung, die
gar keinen anderen Inhalt hat als den, dass mit Zustimmung des Betriebsrats vom
Inhalt tarifvertraglicher Vereinbarungen abgewichen werden darf – wenn es dem
Ziel dient, „Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen“.
Und dem dient laut Abkommen alles, was „dem Erhalt und der Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen“
eines Unternehmens, also seinem Profit dient. Ihre schon sehr verrückte
Berechnung, mit der sie sich auf dieses Abkommen eingelassen hat, gibt die
Gewerkschaft folgendermaßen zu Protokoll:
„Die Tarifautonomie darf nicht ausgehöhlt
werden. Darauf mussten wir eine Antwort finden. Die lautet: Wir müssen unsere
tarifpolitische Handlungsfähigkeit in den Betrieben stärken.“
Die Gewerkschaft hat sich
also von der Gegenseite zunehmend aus der Rolle des Tarifpartners gedrängt
gesehen, der in allen Lohn und Arbeitszeit betreffenden Fragen zuständig ist.
Und diese Rolle hat sie bezeichnenderweise in der Weise verteidigt, dass gar
nicht sie, sondern die vom Betriebsverfassungsgesetz auf Einvernehmlichkeit mit
den Unternehmensleitungen verpflichteten Betriebsräte sich einklinken in die
Praxis der Unternehmer, ihre diesbezüglichen Affären an ihrem Tarifpartner,
also an der Gewerkschaft, vorbei und entgegen allen tarifvertraglich
ausgemachten Bedingungen „in den Betrieben“ zu regeln.
Seit dem Abschluss des
Pforzheimer Abkommens hat sich einiges getan am deutschen Wirtschaftsstandort.
Die Schleusen sind geöffnet: „Seither haben Hunderte Unternehmen das
Pforzheimer Abkommen im eigenen Betrieb angewendet.“ (SZ, 21.3.07) Und die
Tendenz zur Verallgemeinerung ist, wie abzusehen war, eindeutig: Die
Notwendigkeit, mittels Standortsicherungsverträgen und sonstigen
beschäftigungssichernden Betriebsvereinbarungen bei Lohn und Arbeitszeit
drastisch von den tarifvertraglich vereinbarten Maßgaben abzuweichen, wird
schon längst nicht mehr nur unter Verweis auf betriebliche Notlagen begründet,
ebenso tut es der Verweis auf die Notwendigkeiten der Konkurrenz, in der man
steht und die man schließlich gewinnen will.
Und, macht das jetzt
wenigstens die Arbeitsplätze sicherer? Halten die Beschäftigungsgarantien, für
die ‚im Gegenzug‘ Lohn und Arbeitszeit geopfert werden? Kaum abgeschlossen,
stellt sich heraus: natürlich ist gar nichts garantiert. Ein Unternehmen nach
dem anderen rückt nach mehr oder weniger kurzer Frist mit neuen Sanierungs-
oder Umstrukturierungsplänen an, die erneut mit in die Tausenden gehenden
Entlassungen verbunden sind. Und damit ist eine neue Runde
Beschäftigungssicherung angesagt. Wie neulich beim Reifenhersteller
Continental, der ein Werk dichtgemacht hat, nachdem die Belegschaft gerade mal
ein halbes Jahr zuvor in einer beschäftigungssichernden Betriebsvereinbarung
auf eine Lohnerhöhung verzichtet und eine wöchentliche Mehrarbeit von zweieinhalb
Stunden akzeptiert hatte; wie bei AEG, wo man sich zur Standortverlagerung nach
Polen entschließt, nachdem man sich kurze Zeit vorher noch über ein Konzept zur
Standortrettung verständigt hat, das massive Lohneinschnitte, Mehrarbeit und
Investitionen vorgesehen hat; wie auch bei Siemens, wo man die Handyabteilung
an die taiwanesische Firma BenQ abstößt und mit diesem Deal alle
innerbetrieblichen Vereinbarungen zur Makulatur werden lässt usw. usf.
Das empört die Gewerkschaft
und die betroffene Belegschaft dann natürlich schon erheblich, und auch die
Öffentlichkeit hält das für eine Zumutung. Und alle versuchen sich an einer
Kritik am – oftmals ausländischen – Management, das sich mangels Kompetenz und
ohne jedes Feingefühl über die an der Stelle nun wirklich berechtigten
Interessen seiner deutschen Firmen-Belegschaft hinwegsetzt, statt mit dieser
Belegschaft, mit deren Arbeitswillen und Arbeitsleistung den Firmenerfolg
herbeizuführen, d. h. für deren rentablen Einsatz zu sorgen. Nach dem
Motto, dass das doch gehen muss, wird auf einem ausgesprochenen Unsinn
bestanden: Die Belegschaft garantiert durch Lohnverzicht und Mehrarbeit die
Rentabilität des Unternehmens und das Management garantiert dafür die
Beschäftigung. Dabei zeigen all diese Fälle doch klar und deutlich immer nur
eines: Die Arbeit ist halt so lange garantiert, solange sie sich rentiert. Und
um sie rentabel zu machen, ist es immer wieder einmal fällig, sie effektiver
und billiger zu machen und sie von weniger Personal erledigen zu lassen.
Ausführlicher zu diesem
Thema der Artikel in GegenStandpunkt 2‑07, S. 58–63:
Eine neue Errungenschaft unserer sozialen Marktwirtschaft:
Standortsicherungsverträge:
Beschäftigung hat ihren Preis
Ebenfalls in GegenStandpunkt 2‑07 (S. 49–55):
Vom staatsgefährdenden Klassenkampf zum
gewerkschaftlichen Ritual
Die
Lohnfrage – einst und heute
Erhältlich im Buchhandel und beim GegenStandpunkt-Verlag
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