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GegenStandpunkt: Kein Kommentar! vom 10.10.07, 18 Uhr

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Standortsicherungsvertraege - eine neue Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 16. Juli 2007
GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für Stuttgart vom 10. Okt. 2007

Standortsicherungsverträge – Eine neue Errungenschaft unserer sozialen Marktwirtschaft:

Beschäftigung hat ihren Preis:
Das Kapital erpresst ihn – mit drohendem Arbeitsplatzverlust –
und die Gewerkschaft zahlt ihn – mit Lohnverlust ihrer Mitglieder!

Es vergeht keine Woche, in der nicht das Management eines Großunternehmens mit der Ankündigung an die Öffentlichkeit tritt, dass im Zuge der Sanierung oder Umstrukturierung des Unternehmens massive Lohnsenkungen bei gleichzeitig drastisch ausgeweiteter Arbeitszeit fällig sind.

Die Unternehmen pflegen ihre so gearteten Vorstöße schlicht und ergreifend damit zu begründen, dass zur Erlangung eines befriedigenden Betriebsergebnisses die Personalkosten drastisch sinken müssen.

Ferner pflegt das Management in solchen Fällen Belegschaft und Öffentlichkeit damit zu konfrontieren, dass das von ihm vertretene Unternehmen Alternativen zur Erreichung seiner Ziele hat. Im Ausland oder auch mal in einem neuen Bundesland.

Die wirkliche oder – wer kann das schon unterscheiden – berechnend ins Spiel gebrachte Alternative kann eine Standortverlegung, eine Standortschließung, der Verkauf eines Betriebs bzw. von Teilen desselben an einen Konkurrenten oder die Auslagerung von Abteilungen sein; ein wichtiges Argument, das in dem Zusammenhang in Anschlag gebracht wird, ist der internationale Vergleich der Arbeitslöhne, den die Unternehmen ja nicht nur theoretisch anstellen, sondern praktizieren. Verbunden ist die jeweilige Alternative, wie auch immer die im Einzelnen ausschauen mag, jedenfalls mit Entlassungen in ganz großem Stil: Tausende, wenn nicht Zehntausende von Arbeitsplätzen sind üblicherweise gefährdet.

Das alles wird schließlich in die Form eines Angebots gebracht: Der eigenen Belegschaft, der man – nach dem Motto: Wir können auch anders! – die denkbar beschissenste Perspektive vor Augen gestellt hat, eröffnet man das Angebot einer wie auch immer bedingten und zeitlich beschränkten Beschäftigungsgarantie, wenn sie im Gegenzug dazu bereit ist, die für fällig erachteten Lohnkürzungen und Arbeitszeitentgrenzungen zu akzeptieren. Unter dieser Bedingung wird dann abgeschlossen und stolz vermeldet:

Standortsicherung bis 2012“ bei DaimlerChrysler (SZ; 23.7.04); „Arbeitsplatzgarantie bis 2011“ bei VW (SZ; 13.11.04); „Deutsche Bahn verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2010“ (SZ; 2.3.05); „Arbeitsplatzsicherung durch Lohnverzicht“ bei Heideldruck (SZ; 26.4.05); „Beschäftigungspakt bei MTU bis 2011“ (SZ; 25.6.05); „Linde verzichtet auf Verlagerung nach Osteuropa“ (SZ; 30.7.05); „SBS si­chert Arbeitsplätze nachhaltig(SBS-Nachrichten der IG Metall, 09/2006); „Keine Werksschlie­ßungen“ bei Fujitsu Siemens (SZ; 15.11.06); Notendruckerei Gieseke & Devrient will „Arbeitsplätze erhalten und ausbauen(SZ; 6.2.07); Telekom „bietet Beschäftigungsgarantie“ (WiWo, 23.2.07); bei MAN-Roland gibt es „Mehrarbeit statt Job-Verlagerung“ und damit eine „Standortgarantie (SZ; 21.3.07)

So kommt eine neue Errungenschaft in unsere soziale Marktwirtschaft und zu öffentlichem Ansehen: Standortsicherungsverträge.

Was sind das für Deals? Der Form nach ist ein Standortsicherungsvertrag ein Vertrag: Gemäß dem altrömischen Rechtsgrundsatz „Do ut des“ (= Ich gebe, damit du gibst) einigen sich die Kontrahenten auf Leistung und Gegenleistung. Aber was für vertraglich wechselseitig zugesicherte Leistungen stehen da eigentlich gegeneinander? Die Arbeitgeberseite verspricht der Belegschaft, sie weiterzubeschäftigen. Sie garantiert das für einen bestimmten Zeitraum, oft auch nur für einen Teil ihrer Belegschaft; Entlassungen sind bei diesem Deal ja keineswegs ausgeschlossen; sie sind in der Regel vielmehr fester Bestandteil eines solchen Gesamtabkommens. Dafür hat die andere Seite einen Preis zu zahlen, eben Lohnabschläge und Mehrarbeit zu akzeptieren. Tatsächlich steht in diesen merkwürdigen Verträgen auf beiden Seiten das Interesse des Arbeitgebers: Leute zu beschäftigen, ist doch sein Mittel; er lässt sie für sich arbeiten, benutzt ihre Arbeitskraft für seinen Zweck einer gewinnbringenden Produktion. Man denkt – und so ist es ja auch! –, die Arbeit ist deren Leistung, für die der Unternehmer ihnen einen Lohn zu zahlen hat. Und für nichts anderes als dafür – sie nach seinen Maßgaben benutzen zu können – zahlt er ihnen ja auch tatsächlich ihren Lohn. In einem Standortsicherungsvertrag steht das alles aber denkbar verrückt auf dem Kopf: Dass man sie für den Gewinn des Unternehmens arbeiten lässt, kommt als Dienst des Unternehmens an ihnen daher, für den sie eine Gegenleistung erbringen müssen. Und die besteht darin, dass sie, was Lohn und Arbeitszeit anbelangt, Bedingungen akzeptieren, zu denen sie das Unternehmen noch mehr und effektiver für seinen Zweck einspannen kann. Aus der Perspektive der Beschäftigten ist so ein Standortsicherungsvertrag eine einzige Perversion: Sie sollen verzichten auf das, wofür sie sich beschäftigen lassen, damit sie beschäftigt werden.

Bei all dem haben die Unternehmer Lage und Standpunkt ihres Gegenübers in jeder Hinsicht schamlos ausgenutzt. Den Gewerkschaftsvertretern vor Ort, denen die Rettung der Arbeitsplätze stets oberstes Anliegen war, war die Bereitschaft, dafür sämtliche von Seiten des Unternehmens geforderten schmerzlichen Einschnitte zu unterschreiben, leicht abzuhandeln. An ihnen lässt sich das erste Mal eindrucksvoll studieren, dass eine Arbeiterinteressenvertretung, die sich dem Kampf um Arbeitsplätze verschreibt, rettungslos verloren ist. Sie kommt in jeder Hinsicht zu spät. Sie hat nichts mehr zu fordern, will nur mehr eines: zu welchen Bedingungen auch immer das Dienstverhältnis, in dem ihre Klientel steht, aufrechterhalten – weil die ohne Arbeitsplatz ja auf jeden Fall noch schlechter dasteht. Und sie liefert sich mit diesem Standpunkt, mitsamt ihrer Klientel, der Erpressungsmacht der Unternehmer aus und macht sich am Ende nur noch zum Instrument der – möglichst moderaten, versteht sich – Durchsetzung all dessen, was die Unternehmensführung für fällig erachtet und auf die Tagesordnung setzt. Eine Zeit lang sind solche Betriebsvereinbarungen, mit denen die Tarifverträge reihenweise unterlaufen wurden, von der zuständigen Gewerkschaftszentrale offiziell noch als Verstoß gegen einzuhaltende Tarifverträge beklagt worden, den es zu verhindern gilt oder der wenigstens nicht zur Regel werden darf. Mit der Duldung solcher Vereinbarungen haben die Gewerkschaften jedoch bereits eingestanden, dass dieser Standpunkt unhaltbar ist – nicht weil sich die Einhaltung von Tarifverträgen nicht durchsetzen ließe, sondern weil sie sich selber dem Kampf um Arbeitsplätze verschrieben haben. Wenn sie mit dem Argument ‚Arbeitsplätze’ antreten, können sie sich dem Argument der Kapitalisten nicht verschließen, dass ohne ausreichende Konkurrenzerfolge der Betriebe Arbeitsplätze nicht zu ‚erhalten’ sind, diese Erfolge aber ohne ordentliche Kostensenkungen bei den Lohnkosten nicht zu erzielen sind. Mit dem Pforzheimer Abkommen hat die IG Metall 2004 ein in dieser Hinsicht für die deutsche Arbeitswelt und Tariflandschaft richtungsweisendes Abkommen unterzeichnet. Es handelt sich dabei um die Absurdität einer tarifvertraglichen Vereinbarung, die gar keinen anderen Inhalt hat als den, dass mit Zustimmung des Betriebsrats vom Inhalt tarifvertraglicher Vereinbarungen abgewichen werden darf – wenn es dem Ziel dient, „Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen“. Und dem dient laut Abkommen alles, was „dem Erhalt und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen“ eines Unternehmens, also seinem Profit dient. Ihre schon sehr verrückte Berechnung, mit der sie sich auf dieses Abkommen eingelassen hat, gibt die Gewerkschaft folgendermaßen zu Protokoll:

„Die Tarifautonomie darf nicht ausgehöhlt werden. Darauf mussten wir eine Antwort finden. Die lautet: Wir müssen unsere tarifpolitische Handlungsfähigkeit in den Betrieben stärken.“

Die Gewerkschaft hat sich also von der Gegenseite zunehmend aus der Rolle des Tarifpartners gedrängt gesehen, der in allen Lohn und Arbeitszeit betreffenden Fragen zuständig ist. Und diese Rolle hat sie bezeichnenderweise in der Weise verteidigt, dass gar nicht sie, sondern die vom Betriebsverfassungsgesetz auf Einvernehmlichkeit mit den Unternehmensleitungen verpflichteten Betriebsräte sich einklinken in die Praxis der Unternehmer, ihre diesbezüglichen Affären an ihrem Tarifpartner, also an der Gewerkschaft, vorbei und entgegen allen tarifvertraglich ausgemachten Bedingungen „in den Betrieben“ zu regeln.

Seit dem Abschluss des Pforzheimer Abkommens hat sich einiges getan am deutschen Wirtschaftsstandort. Die Schleusen sind geöffnet: „Seither haben Hunderte Unternehmen das Pforzheimer Abkommen im eigenen Betrieb angewendet.“ (SZ, 21.3.07) Und die Tendenz zur Verallgemeinerung ist, wie abzusehen war, eindeutig: Die Notwendigkeit, mittels Standortsicherungsverträgen und sonstigen beschäftigungssichernden Betriebsvereinbarungen bei Lohn und Arbeitszeit drastisch von den tarifvertraglich vereinbarten Maßgaben abzuweichen, wird schon längst nicht mehr nur unter Verweis auf betriebliche Notlagen begründet, ebenso tut es der Verweis auf die Notwendigkeiten der Konkurrenz, in der man steht und die man schließlich gewinnen will.

Und, macht das jetzt wenigstens die Arbeitsplätze sicherer? Halten die Beschäftigungsgarantien, für die ‚im Gegenzug‘ Lohn und Arbeitszeit geopfert werden? Kaum abgeschlossen, stellt sich heraus: natürlich ist gar nichts garantiert. Ein Unternehmen nach dem anderen rückt nach mehr oder weniger kurzer Frist mit neuen Sanierungs- oder Umstrukturierungsplänen an, die erneut mit in die Tausenden gehenden Entlassungen verbunden sind. Und damit ist eine neue Runde Beschäftigungssicherung angesagt. Wie neulich beim Reifenhersteller Continental, der ein Werk dichtgemacht hat, nachdem die Belegschaft gerade mal ein halbes Jahr zuvor in einer beschäftigungssichernden Betriebsvereinbarung auf eine Lohnerhöhung verzichtet und eine wöchentliche Mehrarbeit von zweieinhalb Stunden akzeptiert hatte; wie bei AEG, wo man sich zur Standortverlagerung nach Polen entschließt, nachdem man sich kurze Zeit vorher noch über ein Konzept zur Standortrettung verständigt hat, das massive Lohneinschnitte, Mehrarbeit und Investitionen vorgesehen hat; wie auch bei Siemens, wo man die Handyabteilung an die taiwanesische Firma BenQ abstößt und mit diesem Deal alle innerbetrieblichen Vereinbarungen zur Makulatur werden lässt usw. usf.

Das empört die Gewerkschaft und die betroffene Belegschaft dann natürlich schon erheblich, und auch die Öffentlichkeit hält das für eine Zumutung. Und alle versuchen sich an einer Kritik am – oftmals ausländischen – Management, das sich mangels Kompetenz und ohne jedes Feingefühl über die an der Stelle nun wirklich berechtigten Interessen seiner deutschen Firmen-Belegschaft hinwegsetzt, statt mit dieser Belegschaft, mit deren Arbeitswillen und Arbeitsleistung den Firmenerfolg herbeizuführen, d. h. für deren rentablen Einsatz zu sorgen. Nach dem Motto, dass das doch gehen muss, wird auf einem ausgesprochenen Unsinn bestanden: Die Belegschaft garantiert durch Lohnverzicht und Mehrarbeit die Rentabilität des Unternehmens und das Management garantiert dafür die Beschäftigung. Dabei zeigen all diese Fälle doch klar und deutlich immer nur eines: Die Arbeit ist halt so lange garantiert, solange sie sich rentiert. Und um sie rentabel zu machen, ist es immer wieder einmal fällig, sie effektiver und billiger zu machen und sie von weniger Personal erledigen zu lassen.


Ausführlicher zu diesem Thema der Artikel in GegenStandpunkt 2‑07, S. 58–63:
Eine neue Errungenschaft unserer sozialen Marktwirtschaft: Standortsicherungsverträge:
Beschäftigung hat ihren Preis

Ebenfalls in GegenStandpunkt 2‑07 (S. 49–55):

Vom staatsgefährdenden Klassenkampf zum gewerkschaftlichen Ritual
Die Lohnfrage – einst und heute

Erhältlich im Buchhandel und beim GegenStandpunkt-Verlag

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