Freies Radio für Stuttgart, 99.2 Antenne, 102.1 Kabel

Kein Kommentar! (Mittwochs-Info)

FRS, Antenne 99.2 MHz Kabel 102.1 MHz
Programm
Redaktionen
Infos
Termine
Orga


FRS

GegenStandpunkt: Kein Kommentar! vom 24.10.07, 18 Uhr

Zurück zur Übersicht :: Druckversion

Die Lokfuehrergewerkschaft kaempft (2/2): Die ganze Republik steht Kopf: Duerfen die das? - Bahn AG und Bahngewerkschaften sind sich einig: So nicht!

GegenStandpunktKein Kommentar im Freien Radio für Stuttgart vom 24. Oktober 2007

Die Lokführergewerkschaft GDL kämpft um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen (Teil 2/2*):
Die ganze Republik steht Kopf: Dürfen die das? –
Bahn AG und Bahngewerkschaften sind sich einig: So nicht!

Transnet und Bahn AG vereint gegen die GDL

Der Kampf der Transnet gegen eine unliebsame gewerkschaftliche Konkurrenz

Da die Versuche scheitern, den Konkurrenzverein wieder in die eigene Tarifstrategie „einzubinden“, eröffnet die Führung der Transnet einen erbitterten Kampf, um den Sonderweg der GDL zu vereiteln.

Erstens ideologisch. Nachdem Transnet sich mit der Bahn AG auf besagte 4,5 % geeinigt hat, preist sie dieses Ergebnis in gewohnter Manier als soziale Errungenschaft und als Erfüllung all dessen, was Arbeitnehmer an Existenzsicherheit zu Recht erwarten dürfen – um dann der GDL vorzuwerfen, dass sie mit ihrem ‚Sonderweg’ genau diese berechtigten sozialen Anliegen schädigt, sie als Spalter zu denunzieren und ihr die zwei wichtigsten gewerkschaftlichen Totschläger entgegenzuschleudern: ‚Flächentarifvertrag’ und ‚Gewerkschaftseinheit’:

„Dieser Tarifvertrag … kann sich sehen lassen. Er gibt den Beschäftigten bei der Bahn wieder etwas mehr Luft … und er unterstützt auch die immer lauter werdende Forderung der Gewerkschaften: ‚Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, müssen davon leben und die Existenz einer Familie sichern können.’ Ohne flächendeckende Warnstreiks und ohne geschicktes Verhandeln mit Augenmaß wäre diese beachtliche Gehalterhöhung undenkbar gewesen.

Zu denken gibt, dass die rund 32.000 Lokführer und Zugbegleiter nicht von der Partie sind: Sie fordern, soweit sie Mitglieder in der GDL sind, für ihre Berufsgruppe wesentlich größere Tarif-Erhöhungen – was man bei Kenntnis der derzeitigen Entlohnung versteht(!)… Darüber hinaus will die GDL seit Mai 2006 einen eigenständigen Tarifvertrag … Damit würde ein gemeinsamer Flächentarifvertrag Schiene in weite Ferne rücken. So notwendig und verständlich der Kampf um Lohnerhöhungen ist, so bedenklich ist eine Entwicklung, bei der die Arbeitnehmer ihre Ziele und Forderungen getrennt, teilweise sogar gegeneinander durchzusetzen versuchen. Eine fehlende Solidarität … gefährdet meist die Grundlage aller gewerkschaftlichen Maßnahmen, was sehr schnell für alle Beschäftigten Nachteile mit sich bringen kann … Ein sog. Flächentarifvertrag Schiene scheint für die Einheitsgewerkschaft Transnet der einzige Weg zu sein, Lohn- und Sozialdumping im Wettbewerb der diversen Verkehrsunternehmen zu verhindern. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung hat in ihrer 130jährigen Geschichte schon viele Abtrennungen und Spaltungen miterleben müssen. Immer war es der einträglichere und auch gesellschaftlich bessere Weg, wenn die Beschäftigten einer Branche sich nicht gegeneinander ausspielen ließen.“ (Transnet-Stellungnahme zum Tarifabschluss, 9.7.)

Schon frech: Mit den gerade unterschriebenen 4,5 % in der Tasche heuchelt Transnet Verständnis für alle, denen das Geld nicht reicht, und stellt zugleich klar, dass das keinesfalls der Maßstab für die „Gewerkschaftseinheit“ ist, die sie beschwört. Die wäre ja im Übrigen auch dadurch zu haben, dass sich Hansen und Co. mit der GDL solidarisieren, sich deren Forderungen zu eigen machen und die versammelte Gewerkschaftsmacht dafür einsetzen, für alle Bahnbeschäftigten anständige Löhne zu erstreiten. Aber das Vorpreschen der GDL als Gelegenheit zu entdecken, ihrerseits für ihre Mitglieder mehr rauszuholen, kommt ihnen gar nicht erst in den Sinn. Stattdessen schwören sie ihre Adressaten darauf ein, dass keine Euro-Summe der Welt es wert sein kann, diese „Gewerkschaftseinheit“ auch nur ein Stück weit zu verlassen.

Und was den gewerkschaftlichen Fetisch ‚Flächentarifvertrag’ angeht: Es mag ja sein, dass die Absicherung eines verbindlichen, nicht zu unterschreitenden Lohnniveaus für die Beschäftigten aller Bahngesellschaften den Angriffen des Kapitals auf Lohn und Arbeitszeit eine Schranke setzen würde. Bloß: Wenn Transnet die „Spirale einer gegenseitigen Unterbietung bei Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Gehältern“ (Webseite der Transnet) beklagt, die die Bahn AG mit der Privatisierung systematisch in Gang gesetzt hat, dann ist das nicht zuletzt mit ihr Werk. An einen Zusammenschluss aller Bahnbeschäftigten zu einer möglichst schlagkräftigen Organisation, die das verhindern könnte und dafür sorgt, dass sich die Beschäftigten nicht gegeneinander ausspielen lassen, denkt sie ja zuallerletzt. Sie macht sich den Standpunkt der Bahn zueigen, ein Flächentarif wäre nur um den Preis des Verzichts auf Lohnbestandteile und der Verlängerung von Arbeitszeiten zu haben, und begegnet der Unternehmensstrategie, mit Ausgründungen von eigenen Gesellschaften die bestehenden Tarifverträge zu unterlaufen, mit dem verstärkten Bemühen, durch den „Tausch“ von Tarifzuständigkeit gegen Lohnbestandteile, also durch mehr Nachgiebigkeit im neu privatisierten Bahngewerbe, als Tarifpartei anerkannt zu bleiben. Wie weit sie es dabei gebracht hat, erhellt der Umstand, dass die Große Tarifkommission Transnet/GDBA im Februar dieses Jahres eine Kampagne „gegen Armutslöhne“ auf die Tagesordnung setzt – offenbar gehören Einkommen, von denen man nicht leben kann, nach einer Dekade gewerkschaftlich mitgetragener „Sanierung“ inzwischen zur Normalität im Bahngewerbe. Wenn eine Gewerkschaft wie Transnet den „Flächentarifvertrag“ verteidigt, dann hat das mit irgendeiner Absicherung eines allgemeinen Lohnniveaus also nichts mehr zu tun – materiell gesehen garantieren diese Verträge im Gegenteil nur die Verallgemeinerung schäbiger Löhne und die gewerkschaftliche Zustimmung zur hemmungslosen Konkurrenz um Verbilligung der Arbeitskräfte –; dann verteidigt die Gewerkschaft nichts weiter als ihre für die Vertretenen schädliche Alleinzuständigkeit für die Arbeitsbelange – auch und gerade gegen alle, die mit dem materiellen Ergebnis ihrer Tarifpolitik unzufrieden sind.

Das macht die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA dann zweitens auch praktisch, indem sie ihre Macht als anerkannte Tarifpartei gegen die GDL in Anschlag bringt, soweit das nur geht. Nachdem sie sich mit dem Unternehmen auf den von der GDL abgelehnten Tarifvertrag geeinigt hat, unterbreitet sie der GDL mitten in deren eigene Verhandlungen hinein das heuchlerische Angebot, ‚gemeinsam’ für Verbesserungen auch für deren Klientel zu ‚kämpfen’, und distanziert sich damit öffentlich von deren ‚Sonderverhandlungen’:

Die Eisenbahngewerkschaft Transnet hat sich vor dem heutigen Spitzengespräch zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) in den Tarifkonflikt eingeschaltet und bietet den Lokführern an, gemeinsam ein neues Entgeltsystem im Konzern durchzusetzen. ‚Die derzeitigen Strukturen bei der Entlohnung sind überholt und ungerecht. Wir wollen zusammen mit der GDL Druck auf den Bahnvorstand machen und erreichen, dass bei der DB AG künftig stärker nach Belastung und Leistung bezahlt wird’, sagte Transnet-Chef Norbert Hansen der Welt.” (Welt-online, 19.7.)

Gleichzeitig gestaltet sie ihren Tarifabschluss zu einem regelrechten Kampfmittel gegen die GDL-Forderungen aus:

„Die Gewerkschaften Transnet und GDBA haben im Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn eine Klausel durchgesetzt, die es nahezu unmöglich macht, dass Lokführer höhere Lohnzuschläge bekommen als die übrigen Bahnbeschäftigten… Der Tarifvertrag mit Transnet und GDBA wäre hinfällig, sollten die Lokführer einen besseren Abschluss erzielen.“ (SZ, 13.7.)

Wie diese Klausel nicht gemeint ist, verrät der Transnet-Chef freundlicherweise gleich selbst:

„Hansen erklärte, es sei bei einer Einigung von Bahn und Lokführern im Sinne der GDL für Transnet ‚zweitrangig, den eigenen Abschluss nachzubessern. Wir laufen der kleinen Gewerkschaft nicht hinterher’, meinte er. Doch sollte es dazu kommen, müsse ‚Transnet überprüfen, ob man den strategischen Kurs der Bahn weiter mittragen könne’, sagte Hansen und kündigte damit unverhohlen die Möglichkeit an, Mehdorn nicht länger bei seinen Börsenplänen zu unterstützen.“ (Welt-online, 19.7.)

„Zweitrangig“ ist gut; dass die Transnet-Führung einen anderen Abschluss gar nicht will, hat sie mit den eigenen Tarifverhandlungen hinreichend bewiesen. Demonstrativ schwört sie das Kapital darauf ein, gegenüber der GDL hart zu bleiben, und droht – um Gewerkschaftsforderungen, die diesen Namen verdienen, zu verhindern! – mit der Aufkündigung der unternehmensförderlichen Kooperation mit der Bahn AG, falls sich der Bahnchef gegenüber der GDL in irgendeiner Weise ‚schwach’ zeigen sollte.

Damit es die GDL-Mitglieder auch zu spüren kriegen, dass sie sich hier gegen den Willen der eigentlich für sie zuständigen Gewerkschaftsorganisation aufstellen, setzt sich Transnet dafür ein, dass die GDLer von der Einmalzahlung von 600,- Euro ausgeschlossen werden, die sie mit der Bahn AG für 2007 vereinbart hat:

„Die Gewerkschaft Transnet versucht, Funktionäre und Mitglieder der GDL gegeneinander auszuspielen … Kirchner (Transnet) sagte, für die GDL-Mitglieder sei es ‚ärgerlich’, wenn sie nun nicht von dem Abschluss profitieren könnten, den Transnet und GDBA erreicht hätten. ‚Wir wollen nicht, dass die Beschäftigten den Kopf für Funktionäre hinhalten müssen.’ Hintergrund der Bemerkung ist, dass die ausgehandelte Einkommenserhöhung erst im Januar wirksam wird, während 600 Euro Einmalzahlung schon in diesem Jahr fällig ist … Nach Deutung dieser Gewerkschaft gilt die Vereinbarung aber nur für Mitglieder von Transnet und GDBA.“ (SZ, 12.7.)

Diese Arbeitervertretung macht sich nicht für Verbesserungen stark; sie demonstriert Abweichlern ihren Willen und ihre Macht, sie zu schädigen. Wer Sonderwünsche hat, muss sich eben damit abfinden, dass er gar nichts bekommt.

Für die Verteidigung des Führungsanspruchs ‚ihrer’ Gewerkschaft und den Beweis, dass die GDL keinesfalls die Interessen der Bahnbeschäftigten vertritt, dürfen die Beschäftigten nach guter gewerkschaftlicher Sitte selber als Sprachrohr ihrer gewerkschaftlichen Oberen antreten und der GDL-Urabstimmung über Streik ein gegenteiliges Votum entgegensetzen:

„Transnet begann in den verschiedenen Betrieben der Bahn unter dem Motto ‚Votum für Solidarität’ eine Unterschriftenaktion. Damit sollen die Beschäftigten bekunden, dass sie einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Bahnmitarbeiter wollen, teilte die Gewerkschaft mit. ‚Wir verstehen die Aktion bewusst als Antwort auf die zurzeit laufende lange Urabstimmung der GDL’, erklärte der Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen.“ (AP, 3.8.)

So geht gewerkschaftliche Solidarität im Jahre 2007!

Der Kampf der Bahn AG: Mit der Waffe des Rechts gewerkschaftliche Interessenvertretung erledigen

Auf der anderen Seite nötigt das Bahnunternehmen der abweichenden Gewerkschaft nichts weniger als einen Existenzkampf auf. Der Bahnvorstand erteilt dem Antrag der GDL auf Verhandlungen über seine Forderungen von Anfang an eine prinzipielle Absage. Auf Gespräche über die eigentliche Materie lässt er sich gar nicht erst ein, sondern stellt klar, dass ein eigener Tarifabschluss mit der GDL, welchen Inhalts auch immer, nicht in Frage kommt. Damit zwingt der Bahnvorstand der GDL den Kampf um das Recht auf einen eigenen Tarifvertrag auf: Um überhaupt mit der Bahn AG über Löhne und Arbeitszeiten verhandeln zu können, muss sie dem Unternehmen erst einmal ihre Anerkennung als Verhandlungspartner abringen. Und da beißt die GDL bei der Bahn AG auf Granit.

Schon im Vorfeld der Tarifrunde, noch ehe die GDL irgendwelche Forderungen erhebt, bemüht das Unternehmen die höhere Instanz des Rechts. Es will per Gericht feststellen lassen, dass die GDL für ihre Forderungen gar nicht streiken dürfe, weil sie keine Tarifpartei sei. Damit wäre die Gewerkschaft ihres Druckmittels beraubt, und wären ihre Forderungen mit einem Schlag hinfällig. Seitdem dreht sich der Streit zwischen GDL und Bahn AG vornehmlich um die Frage, ob die GDL überhaupt streiken darf:

„Schon seit Ende vergangenen Jahres will die DB der GDL das Recht absprechen lassen, mit Streiks einen speziellen Tarifvertrag für das Zugpersonal durchzusetzen… ‚Ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten‘ lautet das Ansinnen, das der Bahnvorstand mit Hilfe der Justiz durchsetzen will. Die Mainzer Justiz … will erst Mitte September verhandeln… Die GDL, in der die Mehrzahl der gut organisierten Lokführer organisiert ist, sieht sich im Recht. Sie verweist auf ein Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, in dem ihr zugestanden worden sei, für einen Spartenvertrag für das Zugpersonal zu streiken.“ (SZ, 11.7.)

Die Bahn AG behandelt die Auseinandersetzung also von vornherein als eine prinzipielle Machtfrage und bemüht die Gewalt des Rechts, um die störende gewerkschaftliche Interessenvertretung im Keim zu ersticken. Für Mehdorn und Co. ist der Fall klar: Der Rechtsstandpunkt, den die politische Gewalt gegenüber gewerkschaftlichen Arbeitskämpfen einnimmt, hat allemal identisch zu sein mit ihrem unternehmerischen Anspruch auf einen durch keinerlei gewerkschaftliche Einsprüche gestörten Gang des Geschäfts. Nach ihrer Ansicht haben Gewerkschaften und ihre Tarifverträge dem Erfolg des Unternehmens zu dienen; tun sie dies nicht umstandslos, dann sind die Gerichte beauftragt, dafür zu sorgen, dass diesem gewerkschaftlichen Treiben das Handwerk gelegt wird.

Für diesen Anspruch führt der Bahnchef gleich zwei unschlagbar gute Argumente ins Feld: Erstens das anerkannte Geschäftsinteresse eines deutschen Vorzeigeunternehmens, das schließlich an die Börse will und mit seinen Kostensenkungsprogrammen die Milliardengewinne zustande bringen muss, die die Finanzmärkte überzeugen. Zweitens und vor allem aber berufen sich Mehdorn und Co. auf die Sonderstellung, die die Bahn im nationalen Wirtschaftsleben einnimmt. Deren quasi-monopolistische Stellung im deutschen Transportwesen; die Bedeutung, die diese Geschäftssphäre für den gesamten nationalen kapitalistischen Betrieb einnimmt, begründet für deren Manager ihr bedingungsloses Recht, alle gewerkschaftlichen Einwände gegen die Konditionen niederzumachen, unter denen die Bahnbediensteten ihren Dienst ableisten. Wo die GDL auf die besondere Verantwortung des Lokführerdienstes pocht, die zu höheren Einkommen berechtigt, denkt und handelt der Bahn-Chef genau umgekehrt: Weil das Bahnpersonal nicht nur dem Konzern, sondern gleich dem ganzen Standort dient, hat es sich widerspruchslos den Bedingungen zu fügen, die das Geschäftsinteresse der Bahn AG gebietet. Eine bestechende Logik: Weil das Unternehmen aus einer unersetzlichen nationalen Standortbedingung sein Geschäft macht, gebührt diesem Geschäft der Status einer nationalen Institution und ist es berechtigt, von seinen Beschäftigten einen quasi beamtenmäßigen Gehorsam gegenüber all seinen Ansprüchen zu verlangen. Ausgerechnet ein Unternehmen, das keinesfalls mehr Staatsbetrieb sein will, sondern nur noch mit Kostensenkung und Gewinnmaximierung, positiver Unternehmensbilanz und ‚shareholder value’, also in den Kategorien privatkapitalistischer Bereicherung rechnet, macht gegenüber den von diesen Kalkulationen Betroffenen eine Art nationaler Dienstpflicht zum Stillhalten geltend. Folglich versündigt sich die GDL an den höchsten Gütern der Nation, wenn sie von der Bahn AG mehr Geld will:

„Es kann nicht sein, dass eine kleine Berufsgruppe ganz Deutschland terrorisiert. Die Lage ist viel zu ernst, um mit dem Recht zu spielen.“ (Mehdorn)

Der Bahnvorstand „spielt“ deshalb nicht mit dem Recht – er setzt es ein. Gegen die Warnstreiks der GDL erwirkt er ein Streikverbot beim Arbeitsgericht; er droht der GDL mit Schadensersatzklagen, also mit finanzieller Vernichtung, weil sie sich herausnimmt, in der Zeit bis zur Zustellung des Verbots doch noch zu streiken; GDL-Mitglieder werden mit Abmahnungen und Entlassungsdrohungen schikaniert; usw. So soll die GDL dazu erpresst werden, sich dem Tarifabschluss unterzuordnen, den die Bahn mit Transnet/GDBA abgeschlossen hat, und in die Tarifgemeinschaft zurückzukehren.

Sonst, so die Auskunft, würde nämlich das Bahnunternehmen in seiner Existenz gefährdet:

„Gelänge es der GDL, einem eigenen Tarifvertrag für das Zugbegleitpersonal durchzusetzen, brächte das selbst die Schichtpläne des Unternehmens durcheinander. ‚Dann müssten wir vor der Aufstellung der Pläne jeden Beschäftigten fragen, bei welcher Gewerkschaft er wohl organisiert ist’, sagt Suckale. Denn danach richtet sich dann die tägliche Arbeitszeit … und die tarifvertraglich vereinbarten Pausen. ‚Das ist schlicht nicht akzeptabel’, sagt Suckale.“ (SZ, 11.7.) Am Ende würde der ganze Konzern zusammenbrechen: „Wie soll die Buchhaltung arbeiten, wenn jede Gewerkschaft ihr eigenes Eldorado veranstaltet? ... Der Konzern könne nicht wissen, welche der 20 000 Lokführer Mitglieder der GDL, von Transnet oder von gar keiner Gewerkschaft seien. Alle Mitarbeiter … arbeiteten in Schichten. Unterschiedliche Arbeitszeitvereinbarungen würden das ganze System zum Kollaps bringen … Mehr als 400 Tarifverträge gibt es im Konzern ... Und all die Entgelt‑, Beschäftigungssicherungs- oder Gewinnbeteiligungstarifverträge seien miteinander verknüpft … Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System still.“ (Bahn-Verhandlungsführer Bayreuther, FAZ, 15.7.)

Die Beschwerde des Kapitals über die „Kompliziertheit“, die ein gesonderter Tarifvertrag mit der GDL in den betrieblichen Wust von Tarifregelungen und Schichtplänen bringen würde, ist einerseits ein schlechter Witz. Schließlich gibt es längst ein ganzes „System“ „unterschiedlicher Arbeitszeitvereinbarungen“ und Entgelttarife – auf dem Mist des Kapitals gewachsen, das jede Gelegenheit ausnutzt, irgendwelche besonderen Arbeits- oder Betriebsbedingungen in Lohnsenkungshebel umzufunktionieren, und gewerkschaftlich abgesegnet. Die Botschaft ist andererseits klar: In sein „Eldorado“ der Freiheit zum Herumschieben von Personal und Lohnbestandteilen lässt sich der Bahnvorstand nicht von einer Gewerkschaft hineinfunken, die für ihre Mitglieder Ansprüche anmeldet! Er beharrt auf seinem Recht auf eine Arbeiter-Interessenvertretung, die die ungehinderte Verfügbarkeit der Arbeiter unterschreibt – und sieht dies durch die etablierte Gewerkschaftsvertretung bestens gewährleistet. Es geht eben gar nicht darum, ob im Betrieb „Tarifeinheit“ herrscht oder lauter „Sonderabmachungen“ gelten: Die Bahn AG weiß einfach, was sie an der „Tarifeinheit“ hat, die Transnet als zuständige gewerkschaftliche Instanz für alle großen und kleinen Tariffragen repräsentiert. Wo eine Gewerkschaft im Prinzip als kapitaldienlicher Ordnungsfaktor wirkt, indem sie alle Beschäftigten auf genehme Vereinbarungen verpflichtet, da weiß ein moderner Konzernmanager deren Macht glatt einmal zu schätzen und tritt als Anwalt einer einheitlichen gewerkschaftlichen Interessenvertretung auf; die richtet sich nämlich nicht gegen ihn, sondern gegen jedes Sonderinteresse, das sich durch 50 Euro mehr im Monat schlecht bedient sieht und sich herausnimmt, auf eigene Faust mehr rauszuholen. Das gilt es zu unterbinden, natürlich nur im Dienst an einer Belegschaft, die sich mit den Härten, die ihm das Unternehmen mit seinen Rationalisierungsmaßnahmen zugemutet hat, das Anrecht erworben hat, dass von den Zumutungen keinesfalls etwas zurückgenommen wird, sondern das Unternehmen sein Sanierungswerk entschieden weiterführt:

„Ich werde nicht zulassen, dass wenige Gewerkschafter die Sanierungsleistung von 230.000 Bahnmitarbeitern kaputt machen.“ (Mehdorn in „Bild am Sonntag“, zitiert nach wiwo.de)

Weil die GDL sich durch Drohungen, Schikanen und Einstweilige Verfügungen nicht einschüchtern lässt, eine Rücknahme des Streikverbots erwirkt und die Urabstimmung einleitet, greift der Bahnvorstand auch zu anderen Mitteln, um die Streikbereitschaft zu brechen. Er macht sich die Idee der Transnet zu eigen, die GDLer von der Einmalzahlung auszuschließen und veranstaltet eine ziemlich einmalige Briefaktion:

„’Ich möchte die Leistungen nach Tarifvertrag vom 9.7. in Anspruch nehmen’, können Deutschlands Bahner in den nächsten Tagen per Unterschrift entscheiden … Ein Kreuz, eine Unterschrift, schon ist die ‚Einmalzahlung’ da, auf die sich die Bahn mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA geeinigt hatte… ‚Ansprüche`, so heißt es weiter in der Erklärung, ‚bestehen für mich nur als Mitglied einer der beiden Gewerkschaften Transnet und DGBA oder als nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter.’ Mit anderen Worten: Die aufmüpfigen Lokführer, sofern sie der GDL angehören, kriegen nichts.“ (SZ, 21.7.)

Ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist, interessiert den Bahnvorstand weniger – Hauptsache, es wirkt als Drohung und spaltet die Belegschaft.[1]

Weil das alles nichts fruchtet, die GDL an ihrem Kurs festhält und sich auch noch über 90 % Zustimmung zum Streik sichert, schlägt der Konzern noch einmal mit der Waffe des Rechts zu: Wo immer die Bahn fährt, beantragen die Konzernjuristen einstweilige Verfügungen gegen den Streik. Irgendwo wird sich ja wohl ein Richter finden, der die Rechtslage so sieht wie die Bahn AG: dass nämlich wegen ihrer Wichtigkeit für „die Volkswirtschaft“ jeder Streik bei der Bahn schon im Ausgangspunkt „unverhältnismäßig“, also rechtswidrig ist.

Die unabhängige Justiz entscheidet und erläutert die Rechtsgrundsätze erlaubten Arbeitkampfs, und die Öffentlichkeit erörtert die Grundsatzfrage: Was soll, darf, muss eine ordentliche Arbeitervertretung?

Das Gericht findet sich. Eine Arbeitsrichterin in Nürnberg nimmt sich im Sinne der Bahn AG der Sache an und erlässt eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik.[2]) Das ist ein schöner Erfolg für Mehdorn – und in mancher Hinsicht eine bemerkenswerte Klarstellung.

Klargestellt ist schon mit der Annahme der Klage durch ein sich für zuständig erklärendes Gericht, was zwar auch vorher nicht zweifelhaft war, aber doch wert ist, mal wieder in Erinnerung gebracht zu werden: In einem ordentlichen sozialen Rechtsstaat darf noch lange nicht jeder Arbeitnehmerverein für sein Interesse streiken, der das mit Aussicht auf Erfolg kann. So sind die heiligen Grundsätze der freien Marktwirtschaft wie „Koalitionsfreiheit“ und „Tarifautonomie“ durchaus nicht gemeint, dass der Staat sich in der Frage des Lohnkampfes heraushalten würde. Den Bürgern sind diese Freiheiten gewährt; die Macht einer Gewerkschaft ist eine zugestandene und durch ihre Zulassung begrenzt; ihre Betätigung unterliegt hoheitlicher Kontrolle. Dass die Lizenz für Arbeitskämpfe die Pflicht einschließt, es nicht zu übertreiben und eine gemeinwohldienliche, also systemkonforme konstruktive Lösung anzustreben, steht damit auch schon fest und wird außerdem weiter klargestellt und konkretisiert durch die Gesichtspunkte, die die fränkische Richterin bei der rechtlichen Überprüfung des Streikvorhabens der GDL in Anschlag bringt und über die sich prompt der professionelle wie der freischaffende juristische Sachverstand der Republik hermacht.

Zweifel an der Tariffähigkeit der GDL und damit an ihrem daraus abzuleitenden Recht auf Arbeitskampf überhaupt begründet der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb pro „Regelungsgegenstand“ nur ein Kollektivvertrag zwischen der Unternehmerseite und der Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen könne. Der Zweifel langt für ein „einstweiliges“ Streikverbot. Das belebt andererseits enorm einen Meinungsstreit über das Für und Wider eines solchen Prinzips, der wiederum von einem klaren Grundkonsens über einen vorliegenden Regelungsbedarf und über das Ziel einer so oder so ausfallenden Regelung getragen ist: Im Betrieb muss Ordnung herrschen, Ruhe in der Lohnfrage, und das nicht per Oktroi von oben, sondern auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung, mit der die Betroffenen in Gestalt ihrer autonomen Vertretung sich selbst zum Aushalten und Stillhalten verpflichten. Gegenstand engagierter Besinnungsaufsätze ist die heiße Alternative, ob eine Konkurrenz unter mehreren tariffähigen Gewerkschaften zu einer freiwilligeren und insofern verlässlicheren Ordnung im Laden beiträgt oder mehr Unfrieden und Unruhe stiftet.

Noch gravierendere Zweifel am Streikvorhaben der GDL folgen fürs Arbeitsgericht und für die diskussionsfreudige Öffentlichkeit aus dem fürs bürgerliche Recht insgesamt so entscheidenden goldenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese sieht die Richterin nicht gewahrt, wenn ein so kleiner Verein ein so großes und wichtiges Unternehmen wie Deutschlands Eisenbahn lahm zu legen droht. Mit ihren Begründungen setzt sie sich allerdings nicht bloß bei sämtlichen Gewerkschaftsjuristen, sondern auch bei den Fachleuten so entschiedener Meinungsbildungsorgane wie der Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeinen in die Nesseln. Ausgerechnet die belehren das Gericht darüber, dass ein Streik ohne Schaden für den bestreikten Betrieb nicht zu haben sei, weil es genau darum doch geht.[3]) Über die Unterscheidung, die die Richterin zwischen einer Schädigung der Betriebsbilanzen und einer angeblich drohenden volkswirtschaftlichen Gesamtkatastrophe trifft, setzen sie sich dabei hinweg[4]) und klammern so genau das Grundprinzip aus, von dem sie bei ihrer Urteilsschelte selber felsenfest ausgehen, mit dem es die kleine Richterin ihrer Meinung nach aber übertreibt: Natürlich darf ein Streik weder die Eigentumsordnung und das in ihr festgeschriebene Kommando des kapitalistischen Eigentums über die Arbeit antasten oder auch nur von ferne in Gefahr bringen; noch darf „die Allgemeinheit“ durch marktwirtschaftliche Arbeitskämpfe „über Gebühr“ in ihrem Alltags- und vor allem Erwerbsleben gestört werden.

Genau in diesem Sinn tut die Einstweilige Verfügung aus Nürnberg ihre Wirkung – und mit der Wirkung sind dann auch wieder alle einverstanden –: Sie wird von der GDL angefochten, und das Gericht vermittelt einen „Vergleich“; danach zieht die Gewerkschaft ihre Streikdrohung bis auf weiteres zurück, und beide Seiten erklären sich mit Geheimverhandlungen unter der Regie eines mehr „wirtschaftsnahen“ und eines mehr sozialapostolischen C-Politikers einverstanden. Die sollen den Konflikt in sozialfriedliche Bahnen lenken und werden nur deswegen nicht als regelrechtes Schlichtungsverfahren deklariert, weil die Bahn AG der GDL damit schon irgendwie den Status eines tariffähigen Verhandlungspartners konzedieren würde: Für so eine Konzession gedenkt die AG bei der Gewerkschaft noch mehr an Gegenleistung herauszuholen als bloß den Streikverzicht. So werden die gewerkschaftlichen Ausreißer schön langsam wieder eingefangen und domestiziert.

Die einmal angestoßene Debatte über die Grenzen, die den Gewerkschaften und ihrem Streikrecht gezogen werden müssen oder nicht gezogen werden dürfen, läuft dessen ungeachtet noch eine ganze Weile weiter. Wer in der Republik etwas zu sagen hat, will auch zu der Grundsatzfrage etwas gesagt haben: Was für eine Gewerkschaft wollen wir eigentlich? Dabei werden die verschiedenen Möglichkeiten einer dialektischen Kombination der Alternative ‚Tarifeinheit oder Konkurrenz’ mit dem Kontrollgesichtspunkt der ‚Verhältnismäßigkeit’ durchgenommen und im Groben zwei gegensätzliche Positionen herausgearbeitet.

- Eine mehr wirtschaftsfreundliche Fraktion im Land ist vor allem für mehr Konkurrenz auf Arbeitnehmerseite und macht auch weiter gar kein Geheimnis daraus, warum: Die DGB-Gewerkschaften sind ihr zu groß und zu mächtig. Dass diese Vereine ihre Größe und ihre angebliche Macht profitwidrig missbrauchen würden, kann man ihnen gerade im vorliegenden Fall zwar beim besten Willen nicht vorwerfen; da führt sich ja gerade die kleine Konkurrenzgewerkschaft mächtig auf; aber das macht nichts. Die schiere Tatsache, dass es auf Arbeitnehmerseite so große Organisationen gibt, passt den Verfechtern der großen Freiheit nicht; und um diese Ansicht überzeugend kundzutun, langt es ihnen als Argument, den DGB-Gewerkschaften Etiketten wie „Tarifkartell“, „unbeweglich“ und „Dinosaurier“ aufzukleben. Die Gefahr, dass kleine Standesorganisationen sich unverhältnismäßig aufspielen könnten, sehen sie zwar durchaus,[5]) nehmen sie aber locker: Die Konkurrenz wird’s schon richten![6]) Dass proletarische Minderheiten sich Frechheiten erlauben, mag kurzfristig nicht zu verhindern sein; aber echte Chancen haben sie – im Unterschied zu einer echten Elite – ohnehin nicht: Wenn irgendwann, durch übertriebene Löhne induziert, die Lokführerschwemme da ist, kürzt sich das alles wieder heraus.[7])

- Eine mehr sozialfriedlich eingestellte Gegenfraktion buchstabiert denselben Ordnungsfanatismus genau spiegelbildlich durch. Sie sorgt sich hauptsächlich um den sozialen Frieden im Land, wenn lauter kleine elitäre Satelliten der großen Gewerkschaftsbewegung als Ausreißer unterwegs sind und unvernünftige Forderungen durchdrücken. Genauer gesagt: Sie sorgt sich um die Produktivkraft tarifeinheitlich geordneter Verhältnisse für die Wirtschaft, ums marktwirtschaftliche Kräftegleichgewicht und überhaupt um einen stabilen gesellschaftlichen Grundkonsens.[8]) Den Managern, die in ideologischer Verblendung immer und überall „Flexibilität“ fordern, von ihren Arbeitnehmern und den Gewerkschaften nämlich, reden sie mit dem Hinweis ins Gewissen, an der 31-Prozent-Forderung der GDL könnten und müssten sie doch merken, was sie an ihren großen DGB-Gewerkschaften haben, die längst zur marktwirtschaftlichen Vernunft bekehrt, zu jedem Kompromiss bereit und dankenswerterweise mächtig genug sind, alles Notwendige bei Deutschlands Arbeitnehmerschaft flächendeckend durchzusetzen.[9]) Wenn die eine ungefähr gleiche Armut für alle organisieren, herrscht Solidarität, und die Unternehmen haben Ruhe im Betrieb. Deswegen darf man konkurrierenden Sonderinteressen nur so viel Freiraum gewähren und organisierte Einflussnahme zugestehen, wie taktisch notwendig ist, um sie einzubinden und eben nicht zu Irrläufern werden zu lassen. Das muss man allerdings auch. Dass die DGB-Gewerkschaften dafür zu unflexibel sein könnten: Das ist die Gefahr, die diese Ordnungsfraktion immerhin auch sieht und ausgeräumt wissen will.[10])

So finden die gegensätzlichen Positionen dann doch allmählich zu einem Konsens: Gewerkschaften, wie die Nation, die Wirtschaft und die Arbeitnehmer sie brauchen, das wären flexible, nach innen durchsetzungsfähige, dabei für alle berechtigten Sonderinteressen offene, ansonsten möglichst machtlose Ordnungsfaktoren. Und siehe da: Ungefähr haargenau auf der Linie einigen sich GDL und Bahn AG mit ihren „Mediatoren“ vom Seniorenclub der CDU und den Mehrheitsgewerkschaften: Die Lokführer marschieren zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund mit Transnet und GDBA[11]) und bringen da die nötige Flexibilität hinein. Und die Bahn AG verspricht, ihren Druck auf Lohn und Leistung in Zukunft mehr berufsgruppenspezifisch auszuüben.



[1] Es „ist unklar, ob die Bahn überhaupt einen Unterschied zwischen GDL-Mitgliedern und anderen Beschäftigten machen kann. ‚Unsere Tarifexperten prüfen das gerade’, sagte ein Bahnsprecher.“ (SZ, 12.7.) “Fraglich ist, ob die Bahn-Strategie zu halten ist. ‚Man braucht darauf nicht zu antworten’, sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. ‚Beschäftigte haben auch ohne eine Antwort ein Anrecht auf diese Leistung. Auch die GDLer’. Die Bahn sieht das anders: ‚Das ist aus unserer Sicht eine ganz saubere Sache’, sagt ein Unternehmenssprecher. ‚Unsere Arbeitsrechtler haben das geprüft.’ Sieht sehr danach aus, als müssten sich die Gerichte auch dieser Sache annehmen.” (SZ, 21.7.)

[2] „Die Lokführer dürften vorläufig zumindest nicht streiken, weil sie damit nicht nur der Deutschen Bahn AG, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden’ zufügen würden, hatte Steindl (Arbeitsrichterin in Nürnberg) entschieden. Sie habe ‚Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Streiks’. Diese Einschränkung des Streikrechts ‚im Rahmen einer Gesamtabwägung’ sei ‚angesichts der irreversiblen Folgen derzeit eher hinzunehmen, als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen’. Eine Rechtsposition, die heftige politische Debatten ausgelöst hat, die Gewerkschaften bis hin zur GDL-Konkurrenz Verdi auf die Palme bringt und selbst unter Steindls Berufskollegen höchst umstritten ist.“ (SZ, 10.8.)

[3] „Ein Ehrenpreis (in punkto Absurdität) gebührt einer deutschen Arbeitsrichterin, die auf die glänzende Idee kam, einen Streik zu verbieten, weil er wirtschaftlichen Schaden anrichten könnte. Sie hatte in ihrer Weisheit einen Moment lang übersehen, dass genau dies Sinn und Zweck eines Streiks ist.“ (FAZ, 9.8.)

[4] „In der Sache verwies das Nürnberger Gericht auf den hohen volkswirtschaftlichen Schaden, der durch den Streik gerade zur Hauptreisezeit entstünde; angesichts dessen sei er unverhältnismäßig. Aber eigentlich kommt jeder Streik zur Unzeit. Und fast jeder Streik führt, je nach Dauer, zu wirtschaftlichen Verlusten. Diese Verluste sind ja gerade das Druckmittel, die der streikenden Gewerkschaft eine Durchsetzungschance für ihre Forderungen gibt. Die Kritiker der Nürnberger Entscheidung weisen deshalb darauf hin, dass mit der bloßen Gewichtung des wirtschaftlichen Schadens das grundgesetzliche Streikrecht ausgehöhlt wird.“ (SZ, 9.8.)

[5] „Aber wäre tariflichen Zersplitterung wirklich ein Erfolg? ... Die Separierung birgt die große Gefahr, dass sich kleine Gruppen mit Partikularinteressen zum Schaden des Unternehmens und der Volkswirtschaft in Szene setzen.“ (FAZ, 9.8.)

[6] In Frankfurt findet man „Vorschläge aus der Politik grotesk, berufsständische Organisationen (Lokführer und Piloten) künftig nicht mehr als Gewerkschaften zuzulassen. Das wäre eine Art amtlicher Gewerkschafts-TÜV als Prüfstelle der Tarifwürdigkeit. Den mächtigen Verbänden des Tarifkartells käme das Verbot gerade recht; sie wären die letzten Wettbewerber losgeworden. Besser wäre es, die Politik dächte anstatt über mehr über weniger Regulierung der Lohnfindung nach und nähme den Gewerkschaften und Verbänden ihre Privilegien. Sollte sich dann herausstellen, dass Lokführer knapp und besonders produktiv sind, wird ihr Einkommen von allein steigen.“ (FAZ, 9.8.) Dann bräuchten sie noch nicht einmal mehr die GDL; sie bräuchten bloß noch ihren Mehdorn, der seine Leute zählt, in seine Bilanzen guckt und prompt von ganz allein Geld ’rausrückt...

[7] „Bestes Kriterium für den Preis der Arbeit ist die Knappheit der Qualifikation. Sind Ärzte und Lokführer rar, darf deren Einkommen steigen – bis ihnen, davon angelockt, Lohnkonkurrenz durch neue Berufsanfänger erwächst.“ (FAZ, 14.8.) Und nochmal ausführlich die linksliberalen Kollegen: „Schlagkräftige Eliten nutzen ihre exponierte Stellung, um im Alleingang ihre Wünsche durchzusetzen. ... Auch die Arbeitgeber brauchen die Tarifeinheit, weil es für sie unzumutbar ist, ständig neue Verhandlungen mit Minderheiten zu führen. Permanente Konflikte in den Betrieben wären die Folge, härtere Auseinandersetzungen, wildere und häufigere Streiks.“ Aber: „So muss es nicht kommen, und so wird es wohl nicht kommen. Die Angst, der Durchbruch der Ärzte und Piloten könnte die große Flut einleiten, ist weit übertrieben. Nur wenige Spezialisten verfügen über so viel Macht und Standesbewusstsein(!), um im Alleingang zu bestehen.“ (FR, 29.8.)

[8] „Die Arbeitgeber, in diesem Fall die Bahn, sind diesen Funktionseliten praktisch hilflos ausgeliefert, weil es sich um Arbeitnehmer handelt, die ein Unternehmen faktisch stilllegen können. Das verstößt aber gegen das Prinzip der Parität: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich in Tarifverhandlungen auf gleicher Augenhöhe begegnen können. … Das Prinzip der Aussperrung funktioniert im Bahnstreik nicht… Wenn man das zu Ende denkt, könnten die Lokführer auch 57 % mehr fordern und das theoretisch auch durchsetzen, weil die Arbeitgeber kein Mittel dagegen haben.“ (Arbeitsrechtler Picker, tagesschau.de, 8.8.) Und noch einmal der FR-Kommentator, der offenbar eigene Kollegen zitiert, bevor er sich zur Entwarnung entschließt: Die geldgierigen Eliten „kündigen der Mehrheit die Solidarität, reißen tiefe Gräben im Unternehmen auf und bringen die Tariflandschaft ins Wanken.“ (FR, 29.8.)

[9] „Gibt es in anderen Branchen nicht immer wieder Klagen über die Flächentarifverträge. Darüber, dass sie zu teuer und zu unflexibel seien? Dieser Konflikt dürfte vielen Arbeitgebern noch eine Lehre sein: Bei Mehdorn können sie besichtigen, was die Alternative wäre.“ (SZ, 11.7.)

[10]„Gerade Manager sollten wissen, dass sich das Wirtschaftsleben immer weiter differenziert, dass eben nicht mehr die gleichen Bedingungen für alle gelten können… Lokführer sind besser ausgebildet, arbeiten unregelmäßiger und tragen deutlich mehr Verantwortung als viele andere Bahnmitarbeiter. … Wenn es den großen Gewerkschaften nicht gelingt, bei ihrem Tarifmix berechtigte Sonderinteressen zu berücksichtigen, werden sie zu Recht mit kleineren, schneidigeren Konkurrenten konfrontiert.“ (SZ, 11.7.) „Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, die laut die Aufspaltung beklagen, können ihr selbst entgegenwirken. Die Klinikärzte und Lokführer stoßen mit ihren Arbeitskämpfen auch deswegen in der Bevölkerung auf so viel Verständnis, weil ihre Anliegen in den kollektiven Tarifverhandlungen jahrelang zu wenig berücksichtigt wurden.“ (FR, 29.8.)

[11] „Die Lokführergewerkschaft GdL und ihr Vorsitzender Schell sind in der Wirklichkeit der deutschen Tarifpolitik angekommen – und in der stoßen allzu kämpferische Arbeiterführer rasch an Grenzen.“ (ebd.) Dieser schöne Erfolg erklärt nebenbei, weshalb die Rundschau den Zwergen­aufstand der Lokführer rückblickend so wenig brisant findet.