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GegenStandpunkt: Kein Kommentar! vom 24.10.07, 18 Uhr
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Die Lokfuehrergewerkschaft kaempft (2/2): Die ganze Republik steht Kopf: Duerfen die das? - Bahn AG und Bahngewerkschaften sind sich einig: So nicht!
GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für Stuttgart vom 24. Oktober
2007
Die
Lokführergewerkschaft GDL kämpft um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen
(Teil 2/2*):
Die ganze Republik steht Kopf: Dürfen die das? –
Bahn AG und Bahngewerkschaften sind sich einig: So nicht!
Transnet und Bahn AG vereint gegen die GDL
Der Kampf der Transnet gegen eine
unliebsame gewerkschaftliche Konkurrenz
Da die Versuche scheitern, den Konkurrenzverein wieder in
die eigene Tarifstrategie „einzubinden“,
eröffnet die Führung der Transnet einen erbitterten Kampf, um den
Sonderweg der GDL zu vereiteln.
Erstens ideologisch. Nachdem Transnet sich mit der
Bahn AG auf besagte 4,5 % geeinigt hat, preist sie dieses Ergebnis in
gewohnter Manier als soziale Errungenschaft und als Erfüllung all dessen, was
Arbeitnehmer an Existenzsicherheit zu Recht erwarten dürfen – um dann der GDL
vorzuwerfen, dass sie mit ihrem ‚Sonderweg’ genau diese berechtigten sozialen
Anliegen schädigt, sie als Spalter zu denunzieren und ihr die zwei
wichtigsten gewerkschaftlichen Totschläger entgegenzuschleudern: ‚Flächentarifvertrag’
und ‚Gewerkschaftseinheit’:
„Dieser Tarifvertrag … kann sich sehen lassen. Er
gibt den Beschäftigten bei der Bahn wieder etwas mehr Luft … und er unterstützt
auch die immer lauter werdende Forderung der Gewerkschaften: ‚Arbeitnehmer, die
in Vollzeit arbeiten, müssen davon leben und die Existenz einer Familie sichern
können.’ Ohne flächendeckende Warnstreiks und ohne geschicktes Verhandeln mit
Augenmaß wäre diese beachtliche Gehalterhöhung undenkbar gewesen.
Zu denken gibt, dass die rund 32.000 Lokführer und
Zugbegleiter nicht von der Partie sind: Sie fordern, soweit sie Mitglieder in
der GDL sind, für ihre Berufsgruppe wesentlich größere Tarif-Erhöhungen – was
man bei Kenntnis der derzeitigen Entlohnung versteht(!)… Darüber hinaus
will die GDL seit Mai 2006 einen eigenständigen Tarifvertrag … Damit würde ein
gemeinsamer Flächentarifvertrag Schiene in weite Ferne rücken. So notwendig und
verständlich der Kampf um Lohnerhöhungen ist, so bedenklich ist eine
Entwicklung, bei der die Arbeitnehmer ihre Ziele und Forderungen getrennt,
teilweise sogar gegeneinander durchzusetzen versuchen. Eine fehlende
Solidarität … gefährdet meist die Grundlage aller gewerkschaftlichen Maßnahmen,
was sehr schnell für alle Beschäftigten Nachteile mit sich bringen kann … Ein
sog. Flächentarifvertrag Schiene scheint für die Einheitsgewerkschaft Transnet
der einzige Weg zu sein, Lohn- und Sozialdumping im Wettbewerb der diversen
Verkehrsunternehmen zu verhindern. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung hat in
ihrer 130jährigen Geschichte schon viele Abtrennungen und Spaltungen miterleben
müssen. Immer war es der einträglichere und auch gesellschaftlich bessere Weg,
wenn die Beschäftigten einer Branche sich nicht gegeneinander ausspielen
ließen.“ (Transnet-Stellungnahme zum Tarifabschluss, 9.7.)
Schon frech: Mit den gerade unterschriebenen 4,5 % in
der Tasche heuchelt Transnet Verständnis für alle, denen das Geld nicht reicht,
und stellt zugleich klar, dass das keinesfalls der Maßstab für die
„Gewerkschaftseinheit“ ist, die sie beschwört. Die wäre ja im Übrigen auch
dadurch zu haben, dass sich Hansen und Co. mit der GDL solidarisieren, sich
deren Forderungen zu eigen machen und die versammelte Gewerkschaftsmacht dafür
einsetzen, für alle Bahnbeschäftigten anständige Löhne zu
erstreiten. Aber das Vorpreschen der GDL als Gelegenheit zu entdecken,
ihrerseits für ihre Mitglieder mehr rauszuholen, kommt ihnen gar nicht erst in
den Sinn. Stattdessen schwören sie ihre Adressaten darauf ein, dass keine
Euro-Summe der Welt es wert sein kann, diese „Gewerkschaftseinheit“ auch nur
ein Stück weit zu verlassen.
Und was den gewerkschaftlichen Fetisch ‚Flächentarifvertrag’
angeht: Es mag ja sein, dass die Absicherung eines verbindlichen, nicht zu
unterschreitenden Lohnniveaus für die Beschäftigten aller Bahngesellschaften
den Angriffen des Kapitals auf Lohn und Arbeitszeit eine Schranke setzen würde.
Bloß: Wenn Transnet die „Spirale einer gegenseitigen Unterbietung bei Sozialleistungen,
Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Gehältern“ (Webseite der Transnet)
beklagt, die die Bahn AG mit der Privatisierung systematisch in Gang gesetzt
hat, dann ist das nicht zuletzt mit ihr Werk. An einen Zusammenschluss
aller Bahnbeschäftigten zu einer möglichst schlagkräftigen Organisation, die
das verhindern könnte und dafür sorgt, dass sich die Beschäftigten nicht
gegeneinander ausspielen lassen, denkt sie ja zuallerletzt. Sie macht sich den
Standpunkt der Bahn zueigen, ein Flächentarif wäre nur um den Preis
des Verzichts auf Lohnbestandteile und der Verlängerung von Arbeitszeiten zu
haben, und begegnet der Unternehmensstrategie, mit Ausgründungen von eigenen
Gesellschaften die bestehenden Tarifverträge zu unterlaufen, mit dem
verstärkten Bemühen, durch den „Tausch“ von Tarifzuständigkeit gegen
Lohnbestandteile, also durch mehr Nachgiebigkeit im neu privatisierten Bahngewerbe,
als Tarifpartei anerkannt zu bleiben. Wie weit sie es dabei gebracht
hat, erhellt der Umstand, dass die Große Tarifkommission Transnet/GDBA im
Februar dieses Jahres eine Kampagne „gegen Armutslöhne“ auf die Tagesordnung
setzt – offenbar gehören Einkommen, von denen man nicht leben kann, nach einer
Dekade gewerkschaftlich mitgetragener „Sanierung“ inzwischen zur Normalität im
Bahngewerbe. Wenn eine Gewerkschaft wie Transnet den „Flächentarifvertrag“
verteidigt, dann hat das mit irgendeiner Absicherung eines allgemeinen Lohnniveaus
also nichts mehr zu tun – materiell gesehen garantieren diese Verträge im
Gegenteil nur die Verallgemeinerung schäbiger Löhne und die gewerkschaftliche
Zustimmung zur hemmungslosen Konkurrenz um Verbilligung der Arbeitskräfte –;
dann verteidigt die Gewerkschaft nichts weiter als ihre für die
Vertretenen schädliche Alleinzuständigkeit für die Arbeitsbelange – auch und
gerade gegen alle, die mit dem materiellen Ergebnis ihrer Tarifpolitik
unzufrieden sind.
Das macht die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA dann zweitens
auch praktisch, indem sie ihre Macht als anerkannte Tarifpartei gegen
die GDL in Anschlag bringt, soweit das nur geht. Nachdem sie sich mit dem Unternehmen
auf den von der GDL abgelehnten Tarifvertrag geeinigt hat, unterbreitet sie der
GDL mitten in deren eigene Verhandlungen hinein das heuchlerische Angebot,
‚gemeinsam’ für Verbesserungen auch für deren Klientel zu ‚kämpfen’, und distanziert
sich damit öffentlich von deren ‚Sonderverhandlungen’:
„Die Eisenbahngewerkschaft Transnet hat sich vor dem
heutigen Spitzengespräch zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft Deutscher
Lokführer (GDL) in den Tarifkonflikt eingeschaltet und bietet den Lokführern
an, gemeinsam ein neues Entgeltsystem im Konzern durchzusetzen. ‚Die
derzeitigen Strukturen bei der Entlohnung sind überholt und ungerecht. Wir
wollen zusammen mit der GDL Druck auf den Bahnvorstand machen und erreichen,
dass bei der DB AG künftig stärker nach Belastung und Leistung bezahlt wird’,
sagte Transnet-Chef Norbert Hansen der Welt.” (Welt-online, 19.7.)
Gleichzeitig gestaltet sie ihren Tarifabschluss zu einem regelrechten
Kampfmittel gegen die GDL-Forderungen aus:
„Die Gewerkschaften Transnet und GDBA haben im
Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn eine Klausel durchgesetzt, die es nahezu
unmöglich macht, dass Lokführer höhere Lohnzuschläge bekommen als die übrigen
Bahnbeschäftigten… Der Tarifvertrag mit Transnet und GDBA wäre hinfällig,
sollten die Lokführer einen besseren Abschluss erzielen.“ (SZ, 13.7.)
Wie diese Klausel nicht gemeint ist, verrät der
Transnet-Chef freundlicherweise gleich selbst:
„Hansen erklärte, es sei bei einer Einigung von Bahn und
Lokführern im Sinne der GDL für Transnet ‚zweitrangig, den eigenen Abschluss
nachzubessern. Wir laufen der kleinen Gewerkschaft nicht hinterher’, meinte er.
Doch sollte es dazu kommen, müsse ‚Transnet überprüfen, ob man den
strategischen Kurs der Bahn weiter mittragen könne’, sagte Hansen und kündigte
damit unverhohlen die Möglichkeit an, Mehdorn nicht länger bei seinen
Börsenplänen zu unterstützen.“ (Welt-online, 19.7.)
„Zweitrangig“ ist gut; dass die Transnet-Führung
einen anderen Abschluss gar nicht will, hat sie mit den eigenen
Tarifverhandlungen hinreichend bewiesen. Demonstrativ schwört sie das Kapital
darauf ein, gegenüber der GDL hart zu bleiben, und droht – um
Gewerkschaftsforderungen, die diesen Namen verdienen, zu verhindern! – mit
der Aufkündigung der unternehmensförderlichen Kooperation mit der Bahn AG,
falls sich der Bahnchef gegenüber der GDL in irgendeiner Weise ‚schwach’ zeigen
sollte.
Damit es die GDL-Mitglieder auch zu spüren kriegen, dass sie
sich hier gegen den Willen der eigentlich für sie zuständigen
Gewerkschaftsorganisation aufstellen, setzt sich Transnet dafür ein, dass die
GDLer von der Einmalzahlung von 600,- Euro ausgeschlossen werden, die sie mit
der Bahn AG für 2007 vereinbart hat:
„Die Gewerkschaft Transnet versucht, Funktionäre und
Mitglieder der GDL gegeneinander auszuspielen … Kirchner (Transnet) sagte, für
die GDL-Mitglieder sei es ‚ärgerlich’, wenn sie nun nicht von dem Abschluss
profitieren könnten, den Transnet und GDBA erreicht hätten. ‚Wir wollen nicht,
dass die Beschäftigten den Kopf für Funktionäre hinhalten müssen.’ Hintergrund
der Bemerkung ist, dass die ausgehandelte Einkommenserhöhung erst im Januar
wirksam wird, während 600 Euro Einmalzahlung schon in diesem Jahr fällig ist …
Nach Deutung dieser Gewerkschaft gilt die Vereinbarung aber nur für Mitglieder
von Transnet und GDBA.“ (SZ, 12.7.)
Diese Arbeitervertretung macht sich nicht für Verbesserungen
stark; sie demonstriert Abweichlern ihren Willen und ihre Macht, sie zu schädigen.
Wer Sonderwünsche hat, muss sich eben damit abfinden, dass er gar nichts
bekommt.
Für die Verteidigung des Führungsanspruchs ‚ihrer’
Gewerkschaft und den Beweis, dass die GDL keinesfalls die Interessen der
Bahnbeschäftigten vertritt, dürfen die Beschäftigten nach guter gewerkschaftlicher
Sitte selber als Sprachrohr ihrer gewerkschaftlichen Oberen antreten und der
GDL-Urabstimmung über Streik ein gegenteiliges Votum entgegensetzen:
„Transnet begann in den verschiedenen Betrieben der Bahn
unter dem Motto ‚Votum für Solidarität’ eine Unterschriftenaktion. Damit sollen
die Beschäftigten bekunden, dass sie einen einheitlichen Tarifvertrag für alle
Bahnmitarbeiter wollen, teilte die Gewerkschaft mit. ‚Wir verstehen die Aktion
bewusst als Antwort auf die zurzeit laufende lange Urabstimmung der GDL’,
erklärte der Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen.“ (AP, 3.8.)
So geht gewerkschaftliche Solidarität im Jahre 2007!
Der Kampf
der Bahn AG: Mit der Waffe des Rechts gewerkschaftliche Interessenvertretung
erledigen
Auf der anderen Seite nötigt das Bahnunternehmen der
abweichenden Gewerkschaft nichts weniger als einen Existenzkampf auf. Der
Bahnvorstand erteilt dem Antrag der GDL auf Verhandlungen über seine
Forderungen von Anfang an eine prinzipielle Absage. Auf Gespräche über
die eigentliche Materie lässt er sich gar nicht erst ein, sondern stellt klar,
dass ein eigener Tarifabschluss mit der GDL, welchen Inhalts auch immer, nicht
in Frage kommt. Damit zwingt der Bahnvorstand der GDL den Kampf um das Recht
auf einen eigenen Tarifvertrag auf: Um überhaupt mit der Bahn AG
über Löhne und Arbeitszeiten verhandeln zu können, muss sie dem Unternehmen
erst einmal ihre Anerkennung als Verhandlungspartner abringen. Und da
beißt die GDL bei der Bahn AG auf Granit.
Schon im Vorfeld der Tarifrunde, noch ehe die GDL
irgendwelche Forderungen erhebt, bemüht das Unternehmen die höhere Instanz
des Rechts. Es will per Gericht feststellen lassen, dass die GDL für ihre
Forderungen gar nicht streiken dürfe, weil sie keine Tarifpartei
sei. Damit wäre die Gewerkschaft ihres Druckmittels beraubt, und wären ihre
Forderungen mit einem Schlag hinfällig. Seitdem dreht sich der Streit zwischen
GDL und Bahn AG vornehmlich um die Frage, ob die GDL überhaupt streiken
darf:
„Schon seit Ende vergangenen Jahres will die DB der GDL
das Recht absprechen lassen, mit Streiks einen speziellen Tarifvertrag für das
Zugpersonal durchzusetzen… ‚Ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten‘ lautet das
Ansinnen, das der Bahnvorstand mit Hilfe der Justiz durchsetzen will. Die
Mainzer Justiz … will erst Mitte September verhandeln… Die GDL, in der die
Mehrzahl der gut organisierten Lokführer organisiert ist, sieht sich im Recht.
Sie verweist auf ein Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, in dem ihr
zugestanden worden sei, für einen Spartenvertrag für das Zugpersonal zu
streiken.“ (SZ, 11.7.)
Die Bahn AG behandelt die Auseinandersetzung also von
vornherein als eine prinzipielle Machtfrage und bemüht die Gewalt des
Rechts, um die störende gewerkschaftliche Interessenvertretung im Keim zu ersticken.
Für Mehdorn und Co. ist der Fall klar: Der Rechtsstandpunkt, den die politische
Gewalt gegenüber gewerkschaftlichen Arbeitskämpfen einnimmt, hat allemal
identisch zu sein mit ihrem unternehmerischen Anspruch auf einen durch
keinerlei gewerkschaftliche Einsprüche gestörten Gang des Geschäfts. Nach ihrer
Ansicht haben Gewerkschaften und ihre Tarifverträge dem Erfolg des Unternehmens
zu dienen; tun sie dies nicht umstandslos, dann sind die Gerichte
beauftragt, dafür zu sorgen, dass diesem gewerkschaftlichen Treiben das
Handwerk gelegt wird.
Für diesen Anspruch führt der Bahnchef gleich zwei
unschlagbar gute Argumente ins Feld: Erstens das anerkannte Geschäftsinteresse
eines deutschen Vorzeigeunternehmens, das schließlich an die Börse will und mit
seinen Kostensenkungsprogrammen die Milliardengewinne zustande bringen muss,
die die Finanzmärkte überzeugen. Zweitens und vor allem aber berufen
sich Mehdorn und Co. auf die Sonderstellung, die die Bahn im nationalen
Wirtschaftsleben einnimmt. Deren quasi-monopolistische Stellung im deutschen
Transportwesen; die Bedeutung, die diese Geschäftssphäre für den gesamten
nationalen kapitalistischen Betrieb einnimmt, begründet für deren Manager ihr
bedingungsloses Recht, alle gewerkschaftlichen Einwände gegen die Konditionen
niederzumachen, unter denen die Bahnbediensteten ihren Dienst ableisten. Wo die
GDL auf die besondere Verantwortung des Lokführerdienstes pocht, die zu höheren
Einkommen berechtigt, denkt und handelt der Bahn-Chef genau umgekehrt: Weil das
Bahnpersonal nicht nur dem Konzern, sondern gleich dem ganzen Standort
dient, hat es sich widerspruchslos den Bedingungen zu fügen, die das Geschäftsinteresse
der Bahn AG gebietet. Eine bestechende Logik: Weil das Unternehmen aus einer
unersetzlichen nationalen Standortbedingung sein Geschäft macht, gebührt diesem
Geschäft der Status einer nationalen Institution und ist es berechtigt,
von seinen Beschäftigten einen quasi beamtenmäßigen Gehorsam gegenüber all
seinen Ansprüchen zu verlangen. Ausgerechnet ein Unternehmen, das keinesfalls
mehr Staatsbetrieb sein will, sondern nur noch mit Kostensenkung und Gewinnmaximierung,
positiver Unternehmensbilanz und ‚shareholder value’, also in den Kategorien privatkapitalistischer
Bereicherung rechnet, macht gegenüber den von diesen Kalkulationen
Betroffenen eine Art nationaler Dienstpflicht zum Stillhalten
geltend. Folglich versündigt sich die GDL an den höchsten Gütern der Nation,
wenn sie von der Bahn AG mehr Geld will:
„Es kann nicht sein, dass eine kleine Berufsgruppe ganz Deutschland
terrorisiert. Die Lage ist viel zu ernst, um mit dem Recht zu spielen.“ (Mehdorn)
Der Bahnvorstand „spielt“ deshalb nicht mit dem Recht – er
setzt es ein. Gegen die Warnstreiks der GDL erwirkt er ein Streikverbot
beim Arbeitsgericht; er droht der GDL mit Schadensersatzklagen, also mit
finanzieller Vernichtung, weil sie sich herausnimmt, in der Zeit bis zur
Zustellung des Verbots doch noch zu streiken; GDL-Mitglieder werden mit
Abmahnungen und Entlassungsdrohungen schikaniert; usw. So soll die GDL dazu erpresst
werden, sich dem Tarifabschluss unterzuordnen, den die Bahn mit Transnet/GDBA
abgeschlossen hat, und in die Tarifgemeinschaft zurückzukehren.
Sonst, so die Auskunft, würde nämlich das Bahnunternehmen in
seiner Existenz gefährdet:
„Gelänge es der GDL, einem eigenen Tarifvertrag für das
Zugbegleitpersonal durchzusetzen, brächte das selbst die Schichtpläne des
Unternehmens durcheinander. ‚Dann müssten wir vor der Aufstellung der Pläne
jeden Beschäftigten fragen, bei welcher Gewerkschaft er wohl organisiert ist’,
sagt Suckale. Denn danach richtet sich dann die tägliche Arbeitszeit … und die
tarifvertraglich vereinbarten Pausen. ‚Das ist schlicht nicht akzeptabel’, sagt
Suckale.“ (SZ, 11.7.) Am Ende würde der ganze Konzern
zusammenbrechen: „Wie soll die Buchhaltung arbeiten, wenn jede Gewerkschaft
ihr eigenes Eldorado veranstaltet? ... Der Konzern könne nicht wissen, welche
der 20 000 Lokführer Mitglieder der GDL, von Transnet oder von gar keiner
Gewerkschaft seien. Alle Mitarbeiter … arbeiteten in Schichten.
Unterschiedliche Arbeitszeitvereinbarungen würden das ganze System zum Kollaps
bringen … Mehr als 400 Tarifverträge gibt es im Konzern ... Und all die Entgelt‑,
Beschäftigungssicherungs- oder Gewinnbeteiligungstarifverträge seien
miteinander verknüpft … Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System
still.“ (Bahn-Verhandlungsführer Bayreuther, FAZ, 15.7.)
Die Beschwerde des Kapitals über die
„Kompliziertheit“, die ein gesonderter Tarifvertrag mit der GDL in den
betrieblichen Wust von Tarifregelungen und Schichtplänen bringen würde, ist
einerseits ein schlechter Witz. Schließlich gibt es längst ein ganzes „System“
„unterschiedlicher Arbeitszeitvereinbarungen“ und Entgelttarife – auf dem Mist
des Kapitals gewachsen, das jede Gelegenheit ausnutzt, irgendwelche
besonderen Arbeits- oder Betriebsbedingungen in Lohnsenkungshebel
umzufunktionieren, und gewerkschaftlich abgesegnet. Die Botschaft ist
andererseits klar: In sein „Eldorado“ der Freiheit zum Herumschieben von
Personal und Lohnbestandteilen lässt sich der Bahnvorstand nicht von einer
Gewerkschaft hineinfunken, die für ihre Mitglieder Ansprüche anmeldet! Er
beharrt auf seinem Recht auf eine Arbeiter-Interessenvertretung, die die
ungehinderte Verfügbarkeit der Arbeiter unterschreibt – und sieht dies durch
die etablierte Gewerkschaftsvertretung bestens gewährleistet. Es geht eben gar
nicht darum, ob im Betrieb „Tarifeinheit“ herrscht oder lauter
„Sonderabmachungen“ gelten: Die Bahn AG weiß einfach, was sie an der
„Tarifeinheit“ hat, die Transnet als zuständige gewerkschaftliche Instanz für
alle großen und kleinen Tariffragen repräsentiert. Wo eine Gewerkschaft im
Prinzip als kapitaldienlicher Ordnungsfaktor wirkt, indem sie alle
Beschäftigten auf genehme Vereinbarungen verpflichtet, da weiß ein moderner
Konzernmanager deren Macht glatt einmal zu schätzen und tritt als Anwalt einer
einheitlichen gewerkschaftlichen Interessenvertretung auf; die richtet sich
nämlich nicht gegen ihn, sondern gegen jedes Sonderinteresse, das sich
durch 50 Euro mehr im Monat schlecht bedient sieht und sich herausnimmt, auf
eigene Faust mehr rauszuholen. Das gilt es zu unterbinden, natürlich nur im
Dienst an einer Belegschaft, die sich mit den Härten, die ihm das Unternehmen
mit seinen Rationalisierungsmaßnahmen zugemutet hat, das Anrecht erworben hat,
dass von den Zumutungen keinesfalls etwas zurückgenommen wird, sondern das
Unternehmen sein Sanierungswerk entschieden weiterführt:
„Ich werde nicht zulassen, dass wenige Gewerkschafter die
Sanierungsleistung von 230.000 Bahnmitarbeitern kaputt machen.“ (Mehdorn in
„Bild am Sonntag“, zitiert nach wiwo.de)
Weil die GDL sich durch Drohungen, Schikanen und
Einstweilige Verfügungen nicht einschüchtern lässt, eine Rücknahme des
Streikverbots erwirkt und die Urabstimmung einleitet, greift der Bahnvorstand
auch zu anderen Mitteln, um die Streikbereitschaft zu brechen. Er macht sich
die Idee der Transnet zu eigen, die GDLer von der Einmalzahlung auszuschließen
und veranstaltet eine ziemlich einmalige Briefaktion:
„’Ich möchte die Leistungen nach Tarifvertrag vom 9.7. in
Anspruch nehmen’, können Deutschlands Bahner in den nächsten Tagen per
Unterschrift entscheiden … Ein Kreuz, eine Unterschrift, schon ist die
‚Einmalzahlung’ da, auf die sich die Bahn mit den Gewerkschaften Transnet und
GDBA geeinigt hatte… ‚Ansprüche`, so heißt es weiter in der Erklärung,
‚bestehen für mich nur als Mitglied einer der beiden Gewerkschaften Transnet
und DGBA oder als nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter.’ Mit
anderen Worten: Die aufmüpfigen Lokführer, sofern sie der GDL angehören,
kriegen nichts.“ (SZ, 21.7.)
Ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist, interessiert den
Bahnvorstand weniger – Hauptsache, es wirkt als Drohung und spaltet die
Belegschaft.
Weil das alles nichts fruchtet, die GDL an ihrem Kurs
festhält und sich auch noch über 90 % Zustimmung zum Streik sichert,
schlägt der Konzern noch einmal mit der Waffe des Rechts zu: Wo immer
die Bahn fährt, beantragen die Konzernjuristen einstweilige Verfügungen gegen
den Streik. Irgendwo wird sich ja wohl ein Richter finden, der die Rechtslage
so sieht wie die Bahn AG: dass nämlich wegen ihrer Wichtigkeit für „die
Volkswirtschaft“ jeder Streik bei der Bahn schon im Ausgangspunkt
„unverhältnismäßig“, also rechtswidrig ist.
Die unabhängige Justiz entscheidet und erläutert die Rechtsgrundsätze
erlaubten Arbeitkampfs, und die Öffentlichkeit erörtert die Grundsatzfrage: Was
soll, darf, muss eine ordentliche Arbeitervertretung?
Das Gericht findet sich. Eine Arbeitsrichterin in Nürnberg
nimmt sich im Sinne der Bahn AG der Sache an und erlässt eine Einstweilige
Verfügung gegen den Streik.)
Das ist ein schöner Erfolg für Mehdorn – und in mancher Hinsicht eine
bemerkenswerte Klarstellung.
Klargestellt ist schon mit der Annahme der Klage durch ein
sich für zuständig erklärendes Gericht, was zwar auch vorher nicht zweifelhaft
war, aber doch wert ist, mal wieder in Erinnerung gebracht zu werden: In einem
ordentlichen sozialen Rechtsstaat darf noch lange nicht jeder
Arbeitnehmerverein für sein Interesse streiken, der das mit Aussicht auf Erfolg
kann. So sind die heiligen Grundsätze der freien Marktwirtschaft wie
„Koalitionsfreiheit“ und „Tarifautonomie“ durchaus nicht gemeint, dass der
Staat sich in der Frage des Lohnkampfes heraushalten würde. Den Bürgern sind
diese Freiheiten gewährt; die Macht einer Gewerkschaft ist eine zugestandene
und durch ihre Zulassung begrenzt; ihre Betätigung unterliegt
hoheitlicher Kontrolle. Dass die Lizenz für Arbeitskämpfe die Pflicht
einschließt, es nicht zu übertreiben und eine gemeinwohldienliche, also
systemkonforme konstruktive Lösung anzustreben, steht damit auch schon fest und
wird außerdem weiter klargestellt und konkretisiert durch die Gesichtspunkte,
die die fränkische Richterin bei der rechtlichen Überprüfung des Streikvorhabens
der GDL in Anschlag bringt und über die sich prompt der professionelle wie der
freischaffende juristische Sachverstand der Republik hermacht.
Zweifel an der Tariffähigkeit der GDL und damit an ihrem
daraus abzuleitenden Recht auf Arbeitskampf überhaupt begründet der vom
Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in
einem Betrieb pro „Regelungsgegenstand“ nur ein Kollektivvertrag
zwischen der Unternehmerseite und der Arbeitnehmervertretung zur Anwendung
kommen könne. Der Zweifel langt für ein „einstweiliges“ Streikverbot. Das
belebt andererseits enorm einen Meinungsstreit über das Für und Wider eines
solchen Prinzips, der wiederum von einem klaren Grundkonsens über einen
vorliegenden Regelungsbedarf und über das Ziel einer so oder so ausfallenden
Regelung getragen ist: Im Betrieb muss Ordnung herrschen, Ruhe in der
Lohnfrage, und das nicht per Oktroi von oben, sondern auf Grund einer
freiwilligen Vereinbarung, mit der die Betroffenen in Gestalt ihrer autonomen
Vertretung sich selbst zum Aushalten und Stillhalten verpflichten.
Gegenstand engagierter Besinnungsaufsätze ist die heiße Alternative, ob eine
Konkurrenz unter mehreren tariffähigen Gewerkschaften zu einer freiwilligeren
und insofern verlässlicheren Ordnung im Laden beiträgt oder mehr Unfrieden und
Unruhe stiftet.
Noch gravierendere Zweifel am Streikvorhaben der GDL folgen
fürs Arbeitsgericht und für die diskussionsfreudige Öffentlichkeit aus dem fürs
bürgerliche Recht insgesamt so entscheidenden goldenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Diese sieht die Richterin nicht gewahrt, wenn ein so kleiner Verein ein so
großes und wichtiges Unternehmen wie Deutschlands Eisenbahn lahm zu legen
droht. Mit ihren Begründungen setzt sie sich allerdings nicht bloß bei
sämtlichen Gewerkschaftsjuristen, sondern auch bei den Fachleuten so
entschiedener Meinungsbildungsorgane wie der Süddeutschen und der Frankfurter
Allgemeinen in die Nesseln. Ausgerechnet die belehren das Gericht darüber, dass
ein Streik ohne Schaden für den bestreikten Betrieb nicht zu haben sei, weil es
genau darum doch geht.)
Über die Unterscheidung, die die Richterin zwischen einer Schädigung der Betriebsbilanzen
und einer angeblich drohenden volkswirtschaftlichen Gesamtkatastrophe trifft,
setzen sie sich dabei hinweg)
und klammern so genau das Grundprinzip aus, von dem sie bei ihrer
Urteilsschelte selber felsenfest ausgehen, mit dem es die kleine Richterin
ihrer Meinung nach aber übertreibt: Natürlich darf ein Streik weder die
Eigentumsordnung und das in ihr festgeschriebene Kommando des kapitalistischen
Eigentums über die Arbeit antasten oder auch nur von ferne in Gefahr bringen;
noch darf „die Allgemeinheit“ durch marktwirtschaftliche Arbeitskämpfe „über
Gebühr“ in ihrem Alltags- und vor allem Erwerbsleben gestört werden.
Genau in diesem Sinn tut die Einstweilige Verfügung aus
Nürnberg ihre Wirkung – und mit der Wirkung sind dann auch wieder alle
einverstanden –: Sie wird von der GDL angefochten, und das Gericht vermittelt
einen „Vergleich“; danach zieht die Gewerkschaft ihre Streikdrohung bis auf
weiteres zurück, und beide Seiten erklären sich mit Geheimverhandlungen unter
der Regie eines mehr „wirtschaftsnahen“ und eines mehr sozialapostolischen
C-Politikers einverstanden. Die sollen den Konflikt in sozialfriedliche Bahnen
lenken und werden nur deswegen nicht als regelrechtes Schlichtungsverfahren
deklariert, weil die Bahn AG der GDL damit schon irgendwie den Status eines
tariffähigen Verhandlungspartners konzedieren würde: Für so eine Konzession
gedenkt die AG bei der Gewerkschaft noch mehr an Gegenleistung herauszuholen
als bloß den Streikverzicht. So werden die gewerkschaftlichen Ausreißer schön
langsam wieder eingefangen und domestiziert.
Die einmal angestoßene Debatte über die Grenzen, die den
Gewerkschaften und ihrem Streikrecht gezogen werden müssen oder nicht gezogen
werden dürfen, läuft dessen ungeachtet noch eine ganze Weile weiter. Wer in der
Republik etwas zu sagen hat, will auch zu der Grundsatzfrage etwas gesagt
haben: Was für eine Gewerkschaft wollen wir eigentlich? Dabei werden die
verschiedenen Möglichkeiten einer dialektischen Kombination der Alternative
‚Tarifeinheit oder Konkurrenz’ mit dem Kontrollgesichtspunkt der
‚Verhältnismäßigkeit’ durchgenommen und im Groben zwei gegensätzliche
Positionen herausgearbeitet.
- Eine mehr wirtschaftsfreundliche Fraktion im Land ist vor
allem für mehr Konkurrenz auf Arbeitnehmerseite und macht auch weiter
gar kein Geheimnis daraus, warum: Die DGB-Gewerkschaften sind ihr zu groß und
zu mächtig. Dass diese Vereine ihre Größe und ihre angebliche Macht profitwidrig
missbrauchen würden, kann man ihnen gerade im vorliegenden Fall zwar beim
besten Willen nicht vorwerfen; da führt sich ja gerade die kleine
Konkurrenzgewerkschaft mächtig auf; aber das macht nichts. Die schiere
Tatsache, dass es auf Arbeitnehmerseite so große Organisationen gibt, passt den
Verfechtern der großen Freiheit nicht; und um diese Ansicht überzeugend
kundzutun, langt es ihnen als Argument, den DGB-Gewerkschaften Etiketten wie
„Tarifkartell“, „unbeweglich“ und „Dinosaurier“ aufzukleben. Die Gefahr, dass
kleine Standesorganisationen sich unverhältnismäßig aufspielen könnten, sehen
sie zwar durchaus,)
nehmen sie aber locker: Die Konkurrenz wird’s schon richten!)
Dass proletarische Minderheiten sich Frechheiten erlauben, mag kurzfristig
nicht zu verhindern sein; aber echte Chancen haben sie – im Unterschied zu
einer echten Elite – ohnehin nicht: Wenn irgendwann, durch übertriebene Löhne
induziert, die Lokführerschwemme da ist, kürzt sich das alles wieder heraus.)
- Eine mehr sozialfriedlich eingestellte Gegenfraktion
buchstabiert denselben Ordnungsfanatismus genau spiegelbildlich durch. Sie
sorgt sich hauptsächlich um den sozialen Frieden im Land, wenn lauter kleine
elitäre Satelliten der großen Gewerkschaftsbewegung als Ausreißer unterwegs
sind und unvernünftige Forderungen durchdrücken. Genauer gesagt: Sie sorgt sich
um die Produktivkraft tarifeinheitlich geordneter Verhältnisse für die
Wirtschaft, ums marktwirtschaftliche Kräftegleichgewicht und überhaupt um einen
stabilen gesellschaftlichen Grundkonsens.)
Den Managern, die in ideologischer Verblendung immer und überall „Flexibilität“
fordern, von ihren Arbeitnehmern und den Gewerkschaften nämlich, reden sie mit
dem Hinweis ins Gewissen, an der 31-Prozent-Forderung der GDL könnten und
müssten sie doch merken, was sie an ihren großen DGB-Gewerkschaften haben, die
längst zur marktwirtschaftlichen Vernunft bekehrt, zu jedem Kompromiss bereit
und dankenswerterweise mächtig genug sind, alles Notwendige bei Deutschlands
Arbeitnehmerschaft flächendeckend durchzusetzen.)
Wenn die eine ungefähr gleiche Armut für alle organisieren, herrscht
Solidarität, und die Unternehmen haben Ruhe im Betrieb. Deswegen darf man
konkurrierenden Sonderinteressen nur so viel Freiraum gewähren und organisierte
Einflussnahme zugestehen, wie taktisch notwendig ist, um sie einzubinden und
eben nicht zu Irrläufern werden zu lassen. Das muss man allerdings auch. Dass
die DGB-Gewerkschaften dafür zu unflexibel sein könnten: Das ist die Gefahr,
die diese Ordnungsfraktion immerhin auch sieht und ausgeräumt wissen will.)
So finden die gegensätzlichen Positionen dann doch
allmählich zu einem Konsens: Gewerkschaften, wie die Nation, die Wirtschaft und
die Arbeitnehmer sie brauchen, das wären flexible, nach innen
durchsetzungsfähige, dabei für alle berechtigten Sonderinteressen offene,
ansonsten möglichst machtlose Ordnungsfaktoren. Und siehe da: Ungefähr
haargenau auf der Linie einigen sich GDL und Bahn AG mit ihren „Mediatoren“ vom
Seniorenclub der CDU und den Mehrheitsgewerkschaften: Die Lokführer marschieren
zurück in Richtung auf einen ordentlichen Tarifverbund mit Transnet und GDBA)
und bringen da die nötige Flexibilität hinein. Und die Bahn AG verspricht,
ihren Druck auf Lohn und Leistung in Zukunft mehr berufsgruppenspezifisch
auszuüben.
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