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Zurück zur Übersicht :: Druckversion Marco knutscht sich in den Knast. Wie ein entgleister Urlaubsflirt pubertierender Teenager zu schweren Verwerfungen in den deutsch-tuerkisch-britischen Beziehungen fuehren kann GegenStandpunkt
– Kein Kommentar im
Freien Radio für Stuttgart vom 12.Dezember 2007 Marco
knutscht sich in den Knast
Wie ein entgleister Urlaubsflirt pubertierender Teenager zu schweren Verwerfungen in den deutsch-türkisch-britischen Beziehungen führen kann*) Ein deutscher Knabe und ein englisches Mädchen im
Pubertätsalter treffen sich im Urlaub in der Türkei. Sie trinken eins und
finden zusammen mit Gleichgesinnten ein Hotelzimmer, wo es zu einer sexuellen
Interaktion kommt, die von der einen Seite immer noch als verschärftes
Knutschen, von der anderen inzwischen als „sexueller Missbrauch“ interpretiert
wird. Was aus
einem altersgerechten Traumurlaub in der Folge so alles werden kann! Demnächst
womöglich sogar ein „Fall für den Europäischen Gerichtshof. Nachdem
die türkischen Richter in Antalya erneut eine Haftbeschwerde abgelehnt haben,
ziehen Marcos Anwälte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg. Falls die Straßburger Richter zu der Erkenntnis gelangen sollten,
dass die Haftbedingungen Marcos Grundrechte verletzen, könnte ein Eilverfahren
angeordnet werden. Marco bliebe dann möglicherweise von der Haft verschont. Da
die Türkei zu den Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention gehört,
wäre für sie das Urteil des Gerichtshofs bindend.“ („Focus“ – online) Erinnern wir uns, wie es dazu kommen konnte: Die erste
Komplikation tritt allein schon deswegen auf, weil der dumme Bub in seinem
Fummelwahn offensichtlich vergessen hat, sich vom Objekt seiner Begierde vor
dem ersten Kuss den Personalausweis zeigen zu lassen. Dann hätte er nämlich
festgestellt, dass das englische Mädchen gerade erst dreizehn Jahre alt war,
als es sich von ihm anmachen ließ. Die zweite Komplikation rührte daher, dass
der britische Teenie offenbar unter einem frühreifen Gewissen leidet und
daheim alles, und vielleicht noch ein wenig mehr, erzählte. Die zweite deshalb, weil man heutzutage offenbar
in englischen Touristenfamilien überkommene Erziehungstechniken schleifen
lässt: Das Mädchen wird nicht ausgiebig geschimpft und bekommt nicht etwa Hausarrest
oder gar Ohrfeigen. Stattdessen eine peinlich Untersuchung durch einen
türkischen Arzt am Tatort und einen ehrgeizigen Rechtsanwalt. Auch den
beteiligten Jungmann knöpfen sich die Eltern nicht persönlich vor. Die sind
vielmehr der Auffassung, ihrem Kind, das sie sich nur als willenloses Opfer
vorstellen wollen, sei neben einer unerwünscht frühen privaten Erfahrung etwas
Spezielles zugestoßen: Ein Unrecht nämlich, auf das man mit den zeitgemäßeren
Techniken der Zivilgesellschaft zu reagieren habe, mit einer Anzeige bei der
zuständigen Justiz zum Beispiel. Vielleicht sind die englischen Eltern aber auch so
berechnend, dass es ihnen gerade recht wäre – der orientalischen Örtlichkeit
wegen –, den jugendlichen Unhold aus Deutschland vor einen hoffentlich
besonders strengen Richter bringen zu können: einen original türkischen Kadi. Damit sind die Zutaten für die größte annehmbare
Komplikation im Gefolge eines eher intimen Ereignisses zusammen: Die private
wird zu einer Staatsaffäre. Die Bundesregierung erwägt, der anhängigen
Klage ihres Jungstaatsbürger in Straßburg als Nebenkläger beizuspringen. In der
deutschen Hauptstadt spekuliert der „Tagesspiegel“: „Deutschland könnte der von Marcos Anwälten
angekündigten Individualklage laut Artikel 36 der Konvention beitreten, weil
die Beschwerde sich gegen einen anderen Staat richtet. In solchen Fällen wird
das Land, aus dem der Kläger stammt, automatisch über die Möglichkeit
informiert, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Sollte Deutschland sich dafür
entscheiden, könnten Vertreter der Bundesregierung an den Anhörungen im
Straßburger Gericht teilnehmen und Einsicht in die Akten bekommen.“ Es ist schon unangenehm genug, wenn plötzlich rechtlich
gewürdigt wird, was eigentlich für niemandes Würdigung, mit Ausnahme der der
Beteiligten, vorgesehen war; wenn also ein persönlich gar nicht involvierter
Staatsanwalt oder Richter anfängt, sich einzumischen und aktenkundig zu machen,
worum es sich bei einem intimen Getümmel eigentlich und in
strafrechtlicher Hinsicht gehandelt haben soll. Die Eltern, rachsüchtig und
offenkundig mehr um die Rechts- als die Gemütslage ihrer Tochter besorgt, und
ihr türkischer Anwalt behaupten entschieden, es könne sich, trotz
anderslautender Zeugenauskünfte, nur um Kindesmissbrauch und Vergewaltigung
gehandelt haben. Das wiegt schwer; und weil der Angeschuldigte als Urlauber
naturgemäß über keinen festen Wohnsitz in der Türkei verfügt, wurde er in
Untersuchungshaft genommen, damit er sich nicht dem anstehenden Verfahren und
möglicher Strafe entziehe. Noch unangenehmer wurde die Sache darüber, dass sie,
einmal im Visier des staatlichen türkischen Strafanspruchs, wegen der Nationalität
des Angeschuldigten in Windeseile aus einer pubertären Sexualhandlung zu einer zwischenstaatlichen
Affäre wurde, also politischen Handlungsbedarf erzeugte: Marco ist
schließlich deutscher Staatsbürger, weshalb sich deutsche Politiker und
Diplomaten um die Sache kümmern. Das regt dann entsprechend auch die
zuständigen türkischen Instanzen auf und zum kräftigen Dagegenhalten an. Die
deutschen Behörden prüfen die rechtlichen Umstände, die Haftbedingungen, fragen
sich und die türkischen Zuständigen, ob das denn alles sein müsse, und mischen
sich in ein laufendes, rechtsstaatliches Verfahren ein, das sie von Haus aus –
es geht hier um die Türkei! – nicht für so übermäßig rechtsstaatlich halten:
Schließlich reden die EU-Staaten den Türken schon jahrelang ins Gewissen, sie
sollten ihren Rechtsstaat nach abendländischem Vorbild reformieren. Dass die
das bis heute nicht richtig hingekriegt haben sollen, weshalb sie auch
vorläufig nicht in die EU aufgenommen werden könnten, weiß doch eigentlich
jedes deutsche Kind. Dass sie sich jetzt plötzlich, in diesem Fall, so anstellen,
sich auf Recht und Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz berufen und einen
deutschen Marco einbuchten, anstatt ihn auf deutsches diplomatisches
Stirnrunzeln hin einfach laufen zu lassen, das findet man in Marcos Heimat
nicht amüsant. Typisch ein Leser auf der Website des „Focus“: „Einfach ein Skandal, was da passiert.
Oder auch nur Politik? Immerhin wollen die Briten die Türken unbedingt in der
EU haben. Um wen wohl zu schwächen? Was macht eigentlich unser hochgelobter
Außenminister?“ Der lässt vor dem bislang letzten Gerichtstermin in
Antalya eine Sprecherin des Auswärtige Amtes „die Hoffnung zum Ausdruck
bringen, dass endlich substanziell verhandelt wird.“ Zuvor schon hatte die deutsche Kanzlerin den Fall
ihres wegen des Verdachts auf „sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen“ in
der Türkei einsitzenden Jungbürgers zur Chefsache erklärt und wandte sich mit
der „dringenden Bitte“ an die Regierung in Ankara, sich endlich in die
Unabhängigkeit ihrer Justiz einzumischen und für die „sofortige Freilassung“
Marcos zu sorgen. Der Außenminister setzte dieses Ansinnen in einen
praktikablen und konstruktiven Vorschlag um, wie man den Türken den Verzicht
auf ihre Justizhoheit im eigenen Lande schmackhaft machen könnte: „Das Angebot“, so die Sprecherin des Auswärtigen
Amtes, „den Prozess in Deutschland weiterzuführen, steht nach wie vor. Bisher
ist keine offizielle Reaktion darauf erfolgt.“ Die Einwände von Freunden und Kennern internationaler
Rechtslagen, die dahin gehen, dass es einem türkischen Jugendlichen unter der
gleichen Anschuldigung in Deutschland ziemlich genau so erginge wie Marco in
der Türkei, treffen zwar juristisch zu, sind aber aus deutscher Sicht
unbeachtlich. Erstens wäre das ja dann ein Türke und kein Deutscher, was ja
wohl einen ziemlichen Unterschied machen würde! Zweitens seien bei uns die
Gerichte wirklich unabhängig und behaupteten es nicht nur, wie derzeit
die türkischen, nur um unter diesem Vorwand ihr Mütchen an einem
unschuldigen Deutschen zu kühlen und ihre nationalistischen Empfindlichkeiten
auszuleben. Die seien nämlich der Grund dafür, dass sie sich plötzlich
so überkorrekt benehmen, was man, wie gesagt, von denen sonst gar nicht
kenne. Und deshalb gilt hierzulande die sonst gepflegte “politcal
correctness“ vorübergehend nicht mehr, derzufolge Frauen und Kinder immer
die unschuldigen Opfer sind. Stattdessen schreibt die deutsche
Zivilgesellschaft demonstrativ gleichgültig gegen die laufende juristische
Würdigung des Tatbestands unterstützende Transparente an Marcos Wohnort, zündet
die üblichen Kerzen an und findet auch Medien, die darüber berichten und die
deutsche Volksseele mit Bildern und teilnahmsvollen Reportagen über den „im
Türkenknast schmorenden“ jugendlichen Landsmann zum Kochen bringen. Die
türkische Öffentlichkeit, nicht faul, hält auch ihre Demos ab, auf denen
Bürger, empört über deutsche Einmischungen ins türkische Rechtswesen, in die
Kameras schäumen. Wie sollen da, fragt man sich angesichts all
dessen besorgt, lernwillige junge Menschen in Deutschland, der Türkei oder
England unter solchen Umständen in Ruhe ihren Interessen nachgehen und die
Völkerfreundschaft pflegen? *) Marco wurde kurz nach unseren Sendungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Wir dokumentieren hier unseren Radiobeitrag in der Sendefassung. Siehe dazu auch „Zivil- und andere schlechte Gesellschaft gefährdet Jugendliche: Marco knutscht sich in den Knast“ in GegenStandpunkt 3‑2007 Zurück zur Übersicht :: Druckversion | |||