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Mitten in
der heissen Zeit der Verhaftung des PKK-Führers Öcalan hebelte
die Bildzeitung, bekannt für einfühlsame Literatur, ein Nest
der besonderen Art aus: "Hier sendet der Geheimsender der Terrorkurden"
war die Überschrift und ein Pfeil deutete auf die Dachantennen der
Hausbewohner im selben Gebäude, die mit dem Freien Radio nun gar
nichts zu tun hatten.
Hintergrund dazu
gibt es eigentlich kaum; zwar hat das Freie Radio für Stuttgart eine
Kurdische Redaktion, zwar war die Verhaftung auch Thema bei uns. Den Rest
erfand die Bild-Redaktion. Und zwar folgender Maßen, wie die Rechtsanwältin
dem Gericht erklärte, da wir die Bildzeitung zur Unterlassung verklagt
hatten: Kurden werfen Brandsätze, daher Terrorkurden, und Geheimsender
deshalb, weil man die Sprache ja nicht versteht. Außerdem sei die
Überschrift schmissig.
Der Richter befand
dazu, dass nach dieser Logik das gesamte Kurzwellenband ein Geheimsender
sei. Beide übrigens, Richter wie Verteidigung schenkten sich gegenseitig
nichts an fadenscheinigen Gesülze. Das Gericht befand außerdem,
dass "Terrorkurden" nicht gerade ein schmeichelnder Begriff,
jedoch in diesen Zeiten durch Pressefreiheit und Wahrnehmung der Aktionen
gedeckt sei.
Womit das Gericht
allerdings nicht sich einverstanden erklärte, war die Bezeichnung
"Geheimsender" für einen lizenzierten Sender. Dafür
diktierte der Richter (ein geborener Autor) der Verteidigerin seine Wunschrichtigstellung,
die dann auch ein halbes Jahr später, gleich unter dem Wetterbericht
erschien:

Dieser Vergleich
hat uns eine Stange gekostet und nichts gebracht; viel schlimmer allerdings
war die Fehleinschätzung der Umstände, die wir in dieser Zeit
für bedrohlich hielten: Hyrriet, Schwesterzeitung der Bild auf türkisch,
übernahm diesen Artikel, allerdings mit kompletter Adressennennung.
Damit waren nicht nur Redakteurinnen und Redakteure gefährdet, sondern
auch die Mitbewohner im Sendehaus.
Ob es für uns
damals eine andere Möglichkeit gab als den Klageweg zu beschreiten,
erscheint im Nachhinein schwer einzuschätzen. Gebracht hat es allerdings
eine Erkenntnis: Die Bildzeitung und die Gerichtsbarkeit sitzen in einem
Boot, was die subjektive Wahrnehmung betrifft. Die einen schmieden Artikel,
um ihre Auflage mit reißerischen Behauptungen zu halten, die anderen
fabulieren um "die Möglichkeiten und Grenzen der Pressefreiheit"
selbst dann, wenn der Fakt überhaupt nicht belegt ist.
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